Nr. 2701

Das Urlaubsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. In diesem Zusammenhang können sich die verschiedensten Fragestellungen ergeben. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Urlaub.

Wir haben für Sie die wichtigsten Regeln zum Urlaubsrecht aufbereitet, die zu beachten sind.

Bronzestatue Justitia in der linken Hand eine Waage haltend © IHK zu Schwerin

Der EuGH und das BAG haben Entscheidungen zu Urlaubsgewährung und Vererbbarkeit getroffen, die jeder Arbeitgeber kennen sollte.

Ass. iur.Thilo Krüger
Aufgabenbereich: Fachberatung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste