Infos zum Antrag und Überprüfung im Bestellgebiet "Immobilienbewertung"
Sie erhalten Infos zum Antrag und Überprüfung im Bestellgebiet "Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken".
Die Prüfungen im Jahr 2026 werden voraussichtlich in der Industrie- und Handelskammer zu Kiel stattfinden (IHK-Finder).
Voraussetzungen
Die öffentliche Bestellung im Sachgebiet “Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken” richtet sich nach einheitlichen Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen. Die Überprüfung erfolgt in mehreren Schritten.
Im ersten Schritt werden Sie vom Sachverständigen-Ausschuss überprüft, ob die persönliche Eignung als öffentliche bestellter und vereidigter Sachverständiger besteht. Die persönliche Eignung zeichnet sich durch eine Prognose aus, dass der Antragsteller im Stande ist, die zukünftigen Pflichten der Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Unparteilichkeit, Objektivität und Gewissenhaftigkeit zu wahren. Diese Überprüfung findet in Form eines Gesprächs statt.
Der Nachweis der besonderen Fachkunde erfolgt in drei aufeinander aufbauenden Schritten:
- Vorlage von fünf selbstverfassten Gutachten, welche durch ein Fachgremium überprüft und bewertet werden.
- Bestehen einer bundeseinheitlichen Klausur. Die Klausur wird durch das Bundesfachgremium erarbeitet. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Stunden. Der Überprüfungstermin findet einmal jährlich statt.
- Mündliche Überprüfung durch ein Fachgremium. Dieses findet nur auf Grundlage des positiven Votums und erfolgreich bestandener Klausur statt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit bisherige Schwächen auszugleichen und das Gremium von der geforderten überdurchschittlichen Fachkunde zu überzeugen.
Die Fachlichen Bestellungsvoraussetzungen finden Sie unter “Weiterführende Informationen”.
Anforderungen an die Gutachten
Sie fünf Gutachten sind aus folgenden Bereichen vorzulegen:
- vier Verkehrs-/Marktwertgutachten gem. § 194 BauGB, davon jeweils für ein(e) Ein- oder Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder gemischt genutztes Objekt, Wohnungs- oder Teileigentum, Gewerbeimmobilie oder Betreiberimmobilie
- ein Wohnraummiet- oder ein Gewerbemietgutachten
Die Gutachten dürfen nicht älter als vier Jahre sein. Sie müssen außerdem den Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit bzw. Brauchbarkeit genügen. Dazu sind ist das Merkblatt “Empfehlungen zur Erstellung eines Gutachtens” zu beachten. Die Anonymisierung der Immobilie darf nicht so weit gehen, dass sie in ihren Eigenschaften nicht mehr erfasst werden kann.
Überprüfungstermine
Die bundeseinheitlichen Klausur findet einmal im Jahr statt. Das Bundesfachgremium “Bewertung von bebauten und unbebauten Grunstücken” hat zusammen mit den beteiligten Industrie- und Handelskammern folgende Termine festgelegt:
Jahr | Klausur |
---|---|
2026 | 07.05.2026 |
2027 | 13.05.2027 |
2028 | 18.05.2028 |
2029 | 26.04.2029 |
Die Klausur wird in der Regel in den Räumen der überprüfenden Industrie- und Handelskammer geschrieben.
Fachgespräch
Nach Bestehen der Klausur folgt die mündliche Überprüfung durch das Fachgremium. Überprüft wird neben den Fachlichen Kenntnissen auch die Fähigkeit, sich mündliche auszudrücken. Zur Vorbereitung des Gesprächs werden Vorbereitungskurse vom Institut für Sachverständigenwesen angeboten.
Tandem
Bei Bedarf bieten wir an, Ihnen den Kontakt zu einem bereits öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu vermitteln (Tandempartner). Dadurch können Sie nicht nur Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten, sondern auch Antworten bei konkreter Vorbereitung auf die Überprüfung erhalten. Die Tandempartner suchen wir vornehmlich ausserhalb des Kammerbezirks.Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Antragstellung
Mit dem Antrag sind zunächst folgende Unterlagen einzureichen:
- Auflistung der innerhalb der letzten drei Jahre erstatteten Gutachten
- Aus- und Fortbildungsnachweise
- ausführlicher Lebenslauf
- Nachweis der Haftpflichtversicherung
- steueriche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart “OB”)
Den Antrag finden Sie unter “Weiterführende Informationen”.
Ein postalischer Antrag ist einzureichen bei der
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
- Sachverständigenwesen -
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
- Sachverständigenwesen -
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne.