Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat teilt mit, dass die Immobilienwertermittlungsverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist.
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2021 seine Zustimmung unter Änderungsmaßgaben erteilt (BR-Drs. 407/21 – Beschluss). Da die Änderungen klarstellenden Charakter haben und damit die Anwendung der neuen Regelungen erleichtern, hat das Bundeskabinett die Änderungen des Bundesrates akzeptiert und die Verordnung am 14. Juli 2021, wie von § 65 Nummer 1 GGO vorgesehen, in der geänderten Fassung erneut beschlossen.
Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung wurde am 14. Juli 2021 ausgefertigt und am 19. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2805).