Änderung E-Government-Gesetz MV

„Mit dem Gesetz passen wir das E-Government-Gesetz des Landes aus dem Jahr 2016 an die Entwicklungen im Bundes- und EU-Recht an. Damit hat die eRechnung, also die voll digitalisierte Rechnungslegung, jetzt einen klaren gesetzlichen Handlungsrahmen bei uns im Land. Insbesondere sind damit aber die Regeln aktualisiert, die das Online-Anbieten aller Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen im Internet ermöglichen und klaren Regeln unterwerfen, das sogenannte eGovernment“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel zum Anlass für die Novellierung.
Im Mai 2020 hatte Pegel dem Landtag den Gesetzentwurf vorgestellt. In den vergangenen Monaten berieten die Landtagsausschüsse darüber. am 11. November 2020 erfolgte die abschließende Abstimmung.

E-Rechnung statt Papier

Mit dem neuen E-Government-Gesetz wird auch die europäische E-Rechnungsrichtlinie in Landesrecht umgesetzt. Damit werden die Pflichten öffentlicher Auftraggeber, künftig elektronische Rechnungen anzunehmen und weiterzuverarbeiten, konkret vorgegeben und damit verlässlich strukturiert. „eRechnung heißt, dass Rechnungen nach festgelegten Standards elektronisch zwischen Unternehmen und Verwaltung ausgetauscht werden. Zwingend dabei ist eine Rechnung in einem strukturierten, elektronischen Format, das eine automatische Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglicht. Also kein Papier - auch keine PDF-Datei, die ja ebenfalls nicht automatisch verarbeitet werden kann -, sondern echte digitale Rechnungen nach einheitlichen Standards, auf die sich dann alle Software-Hersteller und Dienstleister einstellen und in ihren Produkten und Diensten anbieten können“, erläutert Pegel.

Mit Experimentierklausel neue Wege ausprobieren

Eine neue Experimentierklausel soll ermöglichen, bislang analoge Verwaltungsabläufe im Zuge der Digitalisierung stärker an den Nutzerbedürfnissen auszurichten, indem etwa Form- und Verfahrensvorschriften vereinfacht werden: „Kommunen, die eine gute Idee für eine neue digitale Verwaltungsdienstleistung im Internet haben, sollen sich nicht mehr jede Abweichung von den Landesgesetzen und -verordnungen zeitaufwändig genehmigen lassen müssen. Sie sollen unbürokratisch neue E-Government-Anwendungen ausprobieren können. Auf Basis der Erkenntnisse, die wir aus solchen Testballons gewinnen, können wir entscheiden, ob eine solche neue Idee für Verwaltungsdienstleistungen im Internet zu Änderungen von bestehenden Regeln für alle Kommunen führt und der Testballon für alle als Regelbestimmung eingeführt wird – das gilt natürlich auch für Landesbehörden“, erklärt der Minister diese Neuerung.

Digitale Verwaltungsdienstleistungen und Sicherheit

Das Gesetz greift insbesondere aber die Verpflichtung für Bund, Länder und Gemeinden aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) des Bundes auf, nachdem sie ihre Verwaltungsleistungen spätestens ab 1. Januar 2023 auch elektronisch über Verwaltungsportale, also im Internet online, anbieten müssen. Nutzer sollen dann über eine einzige Plattform online Anträge bei Behörden – von der Landes- über die Kreis- bis hin zur Gemeindeverwaltung – stellen können.
Ein ganz zentraler Baustein ist dabei die Möglichkeit, das persönliche Erscheinen und eigenhändige Unterschreiben durch eine digitale Alternative zu ersetzen. Für bestimmte Anträge bei Behörden ist bislang eine sichere Identifizierung per Unterschrift und Vorlage des Personalausweises erforderlich. „Es gibt Verwaltungsdienstleistungen, die wir nicht auf Zuruf ermöglichen können, sondern die eine Gewissheit erfordern, dass wirklich die Antrag stellende Person – wenn auch nur digital – vor mir steht“, erläutert Pegel. In diesen Fällen werden jetzt das Vorlegen des Personalausweises in der Behörde und die persönliche Unterschrift durch eine digitale Identifizierung, also einen sicheren Identitätsnachweis im Internet, ersetzt.
Quelle: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern