Warnung: Aktuell werden Unternehmen aufgefordert, ihre Unternehmensdaten zu aktualisieren. Bitte reagieren Sie darauf nicht, öffnen die angegebene Internetadresse nicht, sondern löschen Sie diese Mail! In unserer Übersicht sind Beispiele der letzten Fake-Mails.
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Datenschutz und Digitalisierung

Durch die fortschreitende Verbreitung der automatischen Datenverarbeitung sind die Gefahren des Datenmissbrauchs gestiegen. Der Datenschutz soll jedem Bürger in der zunehmend digitalen und medial vernetzten Gesellschaft Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Schutz der Privatsphäre garantieren.
Illustration mit Smartphone vor Laptop und Grafik globaler Netzwerkverbindung © Adobe Stock/Leopard

Der europäische Data Act soll für alle wirtschaftlichen Akteure den Austausch und die Nutzung von Unternehmensdaten ermöglichen und verbessern. Ziel ist eine wettbewerbsfähige Datenwirtschaft innerhalb der EU. Was Unternehmen jetzt tun müssen, erklären wir im Artkel.

Illustration Digitalisierung © pixabay.de

Seit 12.09.2025 müssen die Unternehmen in Deutschland den europäischen Data Act vollständig umgesetzt haben. Doch die Bundesregierung hat es in der 20 Monate langen Übergangsfrist seit dem Beschluss nicht geschafft, Verfahrensfragen zu klären und Aufsichtsbehörden zu benennen. Digitalverband Bitkom gibt Unternehmen einen Leitfaden in die Hand.

Frau am Laptop sitzend, ihr gegenüber ein Roboter © Adobe Stock/mindscapephotos

Der Einsatz von generativen KI-Anwendungen wie ChatGPT bietet neue Möglichkeiten – geht aber auch mit Herausforderungen und Risiken einher. Was aus Unternehmenssicht bei der Nutzung von generativen KI-Tools zu berücksichtigen ist, hat die DIHK in einem digitalen Leitfaden zusammengefasst.

Arbeiten am Laptop. Darüber das Symbol eines Schlosses © Sy_Sarayut/Adobe Stock

Immer wieder kursieren E-Mails, die angeblich von Industrie- und Handelskammern stammen. Klicken Sie bitte keinesfalls auf den Link in der E-Mail, sondern löschen Sie diese Mails und antworten nicht darauf.

sitzender Mann unterschreibt einen Vertrag © Petra Bork / pixelio.de

Mit Geltung der DSGVO seit 2018 haben sich Bestell-Voraussetzungen und Umfang der Aufgaben und Befugnisse geändert. Im Folgenden bieten wir Ihnen eine Übersicht über die neuen Bestimmungen. Wir haben für Sie kompakte Infos zusammengestellt.

Illustration mit diversen Begriffen zum Thema Sicherheit und Datenschutz © www.pixabay.de

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verlangt von den Unternehmen die Erfüllung der Rechenschaftspflicht. Damit ist die verantwortliche Stelle, also das Unternehmen oder die Institution, verantwortlich für den Datenschutz und seine Beachtung.

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Die seit dem 25. Mai 2018 geltenden neuen Datenschutzvorschriften führen teilweise zu erheblichem Anpassungsbedarf in den Unternehmen. Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie viele nützliche Checklisten und Musterverträge zusammengestellt.

Illustrierte Grafik mit Daten-Code-Elementen © www.pixabay.de

Die Europäische Datenschutzgrund­verordnung führt den bisher geltenden Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvor­behalt fort. Datenverarbeitungen sind demnach generell verboten, es sei denn es liegt ein gesetzlicher Erlaubnistatbe­stand oder eine Einwilligung der betroffenen Person vor. Erfahren Sie dazu genaue Details.

Vorhängeschloss mit Schlüssel, Festplatte im Hintergrund © www.pixabay.de

Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt Datensicherheitsmaßnahmen, um das Schutzniveau zu gewährleisten. So ist das Risiko der Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten des Betroffenen angemessen. Wir informieren Sie über die Details.

Bronzestatue Justitia in der linken Hand eine Waage haltend © IHK zu Schwerin

Die DSGVO enthält umfangreiche Informationspflichten bei: Datenerhebung, Auskunftsrechte, Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrechte sowie das Recht, nicht einer automatisierten Einzelentscheidung unterworfen zu sein. Wir informieren Sie über alle Details.

Zeigefinger zeigt ausstreckt auf transparent angelegte Grafiken © www.pixabay.de

Unternehmen unterliegen nach der DSGVO im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten folgenden Pflichten: der Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde und der Benachrichtigungspflicht des Betroffenen. Wir haben Ihnen wichtige Details zusammengestellt.

Jugendliche am Tisch lernend mit Schreibblock und Laptop © www.pixabay.de

Seit 2018 gelten die Regelungen der sog. DSGVO und des neuen BDSG. Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen zum Beschäftigtendatenschutz und eine Reihe von Praxishilfen.

Luise-Henriette Stegen
Aufgabenbereich: Fachberaterin | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste