Nr. 2134

Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei der IHK sind mehrere Stellen der außergerichtlichen Streitbeilegung angegliedert. Diese haben den Zweck, lang andauernde und teure Gerichtsprozesse zu vermeiden und effizienter und kostengünstiger zu einer Einigung zu gelangen. Sprechen Sie uns an!


Doreen Zellmann
Aufgabenbereich: Sachbearbeitung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste