Nr. 2134

Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei der IHK sind mehrere Stellen der außergerichtlichen Streitbeilegung angegliedert. Diese haben den Zweck, lang andauernde und teure Gerichtsprozesse zu vermeiden und effizienter und kostengünstiger zu einer Einigung zu gelangen. Sprechen Sie uns an!


Die Zahl der Bauprozesse bei den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern nimmt ständig zu. Mit Rücksicht auf den Streitwert ist erstinstanzlich regelmäßig das Landgericht zuständig, mit der Möglichkeit der Berufung zum Oberlandesgericht.

Es gibt viele Möglichkeiten, Konflikte ohne Beteiligung staatlicher Gerichte zu lösen. Welches Instrument geeignet ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Erste Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.

Das Schiedsgericht Bau e. V., dessen Geschäftsstelle durch die IHK zu Schwerin geführt wird, ist ein Verein zur Förderung schiedsgerichtlicher Erledi­gungen von zivilrechtlichen Streitigkei­ten im Bau-, Architekten- und Ingenieur­recht. Sprechen Sie uns hierzu gern an.

Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen bietet die Mediation die Möglichkeit, innerbetriebliche Konflikte dauerhaft zu lösen. Wir haben für Sie detaillierte Informationen und

Die Einigungsstelle bietet außergerichtliche Streitbeilegung zwischen kammerangehörigen Unternehmen, die das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betreffen.

Bei Streitigkeiten zwischen Mitglieds­unternehmen der IHK zu Schwerin besteht die Möglichkeit, im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein Schlichtungsverfahren zu vereinbaren. Ein Schlichtungsgespräch ist kostenlos. Sprechen Sie uns diesbezüglich gern an.

Die Verbraucherbeschwerdestelle vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Setzen Sie sich gern bei Fragen mit uns in Verbindung.

Doreen Zellmann
Aufgabenbereich: Sachbearbeitung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste