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Nr. 2134

Außergerichtliche Streitbeilegung

Die außergerichtliche Streitbeilegung gewinnt auch in der Wirtschaft eine zunehmende Bedeutung. Nicht nur die oftmals lange Dauer von Gerichtsverfahren; die häufig mit nicht immer optimalen Vergleichen enden, sondern auch der mit der Prozessführung verbundene immens hohe Zeitaufwand kann dazu führen, berechtigte Ansprüche nicht durchsetzen zu wollen. Darüber hinaus sind Gerichtsverfahren durch sogenannte „Win-Los“ Ergebnisse geprägt, die auch Geschäftsbeziehungen zerstören können.
Zu einem modernen Konfliktmanagement gehören daher auch Kenntnisse über alternative, außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren. Hierzu gehören die Schlichtung, Schiedsgerichtsverfahren und die Mediation. Nicht alle Streitigkeiten müssen vor staatlichen Gerichten ausgetragen werden, sondern es sollte in jedem Enzelfall das „passende“ Verfahren ausgewählt werden. Besteht Interesse am Erhalt bestehender Geschäftsbeziehungen, wollen die Parteien sich nicht nur auf die gerichtliche Entscheidung „verlassen“, sondern in Wahrnehmung ihrer Eigenverantwortung und der eigenen Kompetenz mit Hilfe Dritter versuchen, zunächst ohne Gericht zu einem für beide Seiten guten Ergebnis (Win-Win) kommen, spielt Zeit eine erhebliche Rolle.
Aufgabenbereich: Sachbearbeitung
Geschäftsbereich: Recht, Steuern, Zentrale Dienste