Verbraucherbeschwerdestelle

Die bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin eingerichtete IHK-Verbraucherbeschwerdestelle kann in vielen Fällen bei Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen vermitteln.

Wer kann Verbraucherbeschwerde einreichen?

Beschwerdeberechtigt sind private Kunden, sogenannte Verbraucher von Unternehmen in Westmecklenburg, die Mitglied bei der IHK sind. Hat ein Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Kammergebiet, leiten wir die Beschwerde an die zuständige IHK.

Was ist der Beschwerdegegenstand?

Beschwerdegegenstand sind in der Regel Ansprüche aus Kauf oder Dienstleistung sowie verzögerte und mangelnde Kommunikation.
In diesen Fällen wird die Kammer nicht tätig:
  • bei Bagatellfall
  • bei offensichtlich unbegründeter Beschwerde
  • Preisgestaltung
  • handwerkliche oder handwerksähnliche Dienstleistung.
Ziel ist es, unter den Parteien eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren soll verhindert werden.

Wie reiche ich Verbraucherbeschwerde ein?

Verbraucherbeschwerden sind schriftlich einzureichen. Für eine zügige Bearbeitung soll die Beschwerde folgende Angaben enthalten.
  • Benennung des Beschwerdegegners
  • Darstellung des konkreten Sachverhalts
  • Kopien der den Vorgang konkret betreffenden Unterlagen (Aufträge, Kassenquittungen, Vereinbarungen, Rechnungen)
  • Lösungsvorschlag des Beschwerdeführers

Wie ist das weitere Verfahren?

Die Beschwerde wird mit Bitte um Stellungnahme an den Beschwerdegegner weitergeleitet. Die Reaktion des Beschwerdegegners bestimmt das weitere Verfahren.
  • Ist der Beschwerdegegner für eine Vermittlung durch die IHK offen, bietet die IHK Möglichkeit zur Schlichtung an. Dies kann schriftlich erfolgen oder auch durch ein begleitetes Gespräch in den Räumen der IHK.
  • Der Beschwerdeführer lehnt ein Verfahren vor der IHK ab und nimmt unmittelbaren Kontakt zum Beschwerdeführer auf.
  • Der Beschwerdegegner lehnt eine Vermittlung durch die IHK insgesamt ab. In diesem Fall ist die Schlichtung bereits gescheitert.

Welche Rolle nimmt die IHK ein?

Die IHK bietet im Rahmen der Verbraucherbeschwerdestelle eine neutrale Rolle ein. Ziel ist alleine die lösungsorientierte Vermittlung zwischen Verbraucher und kammerzugehörigem Unternehmen. Die Kammer leistet dem Verbraucher keine Rechtsberatung. Auf Nachfrage kann die IHK der einem ratsuchenden Mitgliedsunternehmen eine allgemeine Rechtsauskunft geben. Eine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgt nicht.
Die Verbraucherbeschwerdestelle der IHK wird regelmäßig in Anspruch genommen.