Handelsvertreterrecht Vereinigte Arabischen Emirate

In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist seit 15. Juni 2023 ein neues Gesetz zur Regelung der Handelsvertretung in Kraft. Es bringt eine Reihe von grundlegenden Neuerungen mit sich.
Das  neue Handelsvertretergesetz der Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) erweitert den Kreis derjenigen, die im Land als Handelsvertreter tätig werden können. Nach dem neuen Gesetz können nun auch erstmalig  Unternehmen, die sich vollständig im Besitz von Staatsangehörigen der VAE befinden sowie öffentliche Aktiengesellschaften, die zu mindestens 51 Prozent im Besitz von Staatsangehörigen der VAE sind, als Handelsvertreter auftreten. Bisher war die Handelsvertretung ausschließlich natürlichen Personen mit emiratischer Staatsangehörigkeit vorbehalten.
Eine weitere besondere Neuerung betrifft  international agierende Unternehmen. Auch diese können nach dem neuen Gesetz nun erstmalig vom Kabinett der VAE die Erlaubnis erhalten, als Handelsvertreter tätig zu werden. Voraussetzung dafür ist, dass ein Unternehmen bisher keinen Handelsvertreter in den VAE hatte sowie die Handelsvertretung neu und noch nicht registriert ist.
Auch die  Kündigungsvorschriften für einen Handelsvertretervertrag wurden neu gefasst. So muss beispielsweise die Partei, die einen Handelsvertretervertrag gemäß den Vertragsbedingungen kündigen möchte, die andere Partei von ihrer Kündigungsabsicht in Kenntnis setzen. Dies muss sie entweder mindestens ein Jahr im Voraus tun oder vor Ablauf der Hälfte der Vertragslaufzeit, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.