Schweiz: Online-Meldeportal für Dienstleistungserbringer
Für selbstständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmer aus EU-/EFTA-Staaten besteht vor Arbeitseinsätzen in der Schweiz eine Meldepflicht. Das neue Schweizer Meldeportal EasyGov wird ab 17. März 2025 erreichbar sein.
Zur Webseite → https://www.easygov.swiss
Registrieren Sie sich schnellstmöglich im Portal für den Zugriff auf Easygov.
Für die Anmeldung im Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer, die Schweizer Mehrwertsteuernummer. Ohne Schweizer UID ist technisch kein Login im neuen Meldeportal möglich und Meldungen von Arbeitseinsätzen in der Schweiz können nicht abgegeben werden. Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.
Die Schweizer UID mit Benutzerregistrierung beantragen Sie auf der Webseite. Mit Klick auf die Verlinkung werden Sie auf die Benutzerregistrierung geleitet.
Für die Anmeldung im Meldeportal benötigen Sie zwingend eine Schweizer UID-Nummer, die Schweizer Mehrwertsteuernummer. Ohne Schweizer UID ist technisch kein Login im neuen Meldeportal möglich und Meldungen von Arbeitseinsätzen in der Schweiz können nicht abgegeben werden. Falls bisher nicht vorhanden, ist die UID-Nummer online zu beantragen. Die UID-Antragsbearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Tage.
Die Schweizer UID mit Benutzerregistrierung beantragen Sie auf der Webseite. Mit Klick auf die Verlinkung werden Sie auf die Benutzerregistrierung geleitet.
Verstöße gegen die Meldepflicht z.B. zu späte Meldung, keine Meldung werden mit Geldstrafen gebüßt.
Das bisherige online Meldeportal über die Webseite https://meweb.admin.ch/meldeverfahren/ wird ab 14. März 2025 nicht mehr verfügbar sein.