Eigene Sanktionspolitik nach Brexit

Für das Vereinigte Königreich steht die internationale Zusammenarbeit im Mittelpunkt der Sanktionspolitik. Sie soll jedoch weiterhin in enger Abstimmung mit europäischen und anderen internationalen Partnern stattfinden.
Zur britischen Sanktionspolitik nach dem Brexit wurde ein Brief des EU-Unterausschusses für Sicherheit und Justiz des Oberhauses an den Außenminister veröffentlicht. Darin wird insbesondere unterstrichen:
  • Das Vereinigte Königreich und die EU verfügen seit 2021 über eine "unabhängige Sanktionspolitik".
  • Das Vereinigte Königreich wird weiterhin Sanktionen für seine Außenpolitik und nationale Sicherheitsziele einsetzen, die internationale Zusammenarbeit wird weiterhin im Mittelpunkt der Sanktionspolitik stehen, und das Vereinigte Königreich wird sich weiterhin "eng mit unseren europäischen und anderen internationalen Partnern abstimmen".
  • Die künftigen Beziehungen Großbritanniens zur EU "werden auf freundschaftlicher Zusammenarbeit zwischen souveränen Gleichen beruhen", aber sie "sehen nicht die Notwendigkeit eines Vertrags, der unsere Zusammenarbeit regelt".
  • Die britische Regierung wird die Wirksamkeit aller Sanktionsregelungen, einschließlich der neuen globalen Menschenrechtssanktionen, jedes Jahr überprüfen und dem Parlament darüber Bericht erstatten. Des Weiteren wird sie die Benennungen alle drei Jahre überprüfen.
  • Das Vereinigte Königreich wird am Ende der Übergangsphase eine britische Sanktionsliste veröffentlichen, die auch die Listungen nach dem britischen Sanktionsgesetz (Sanctions Act UK) enthält. Die Arbeiten seien "im Gange", um zu entscheiden, welche EU-Listen "in britisches Recht überführt" werden sollen.
Das vollständige Schreiben im originalen Wortlaut finden Sie unter “Weitere Informationen” zum Download.
Ein erstes Beispiel hierfür gab es im Umgang mit den Strafzöllen im Handelskonflikt der EU mit den USA. Hier wollte das VK die Gegenmaßnahmen im Bereich Stahl und Aluminium übernehmen, nicht jedoch die Strafzölle im Boeing-Streit. Details entnehmen Sie der → Meldung der GTAI.
Ein aktuelles Beispiel sind die Sanktionen gegen Russland: Britische Sanktionen gegenüber Russland, Quelle: GTAI