Carnet ATA/CPD - IHK-Reisepass für Waren

Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert.

Carnet ATA für zügige Zollabfertigung

Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.

Was bedeutet Carnet ATA?

"Carnet" ist französisch und heißt "Heft". Die Abkürzung "ATA" steht für "vorübergehende Einfuhr" (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt "Carnet ATA" also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren - quasi ein Reisepass für Waren. Es dient als Zollanmeldung und zugleich als Bürgschein. Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.

Was ist das Carnet CPD?

Das Carnet CPD ermöglicht es, Waren vorübergehend nach Taiwan zu verbringen. Das Verfahren beruht auf einer Vereinbarung zwischen der EU und Taiwan und kann auch nur in diesem Verhältnis angewendet werden. Falls außer Taiwan noch andere Länder besucht werden, ist zusätzlich ein Carnet ATA zu verwenden.

Welche Vorteile bietet das Carnet ATA?

  • zügige Grenzabfertigung
  • beliebig häufige Nutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr
  • keine weiteren Ausfuhr-/Einfuhrdokumente erforderlich
  • keine Zahlung und Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben

Genehmigungen

Sind Genehmigungen erforderlich?
Nur bei ausfuhrgenehmigungspflichtigen Waren sind zusätzlich zum Carnet folgende Genehmigungen und Anmeldungen erforderlich
  • Ausfuhrgenehmigung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de)
  • evtl. Ausfuhranmeldung mit ATLAS

Wer erhält ein Carnet ATA/CPD?

Die Ausgabe kann für alle Firmen und natürlichen Personen erfolgen.

Wer stellt Carnets ATA/CPD aus?

Ausgebende Stelle ist die jeweils örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.

Welche Länder akzeptieren Carnet ATA?

Das Carnet ist in mehr als 60 Staaten möglich.
  • Albanien , Algerien, Andorra, Australien, Belarus (derzeit ausgesetzt), Bosnien/ Herzegowina, Kanada, Chile, China, Gibraltar, HongKong, Island, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Elfenbeinküste, Japan, Kasachstan, Bahrain, Südkorea, Libanon, Makau, Mazedonien, Madagaskar, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Montenegro, Marokko, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Russische Föderation (derzeit ausgesetzt), Senegal, Serbien, Singapur, Südafrika, Sri Lanka, Schweiz, Thailand, Tunesien, Türkei, Ukraine, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich Großbritannien
  • sowie Länder der Europäischen Gemeinschaft
Innerhalb der EU benötigt man keine Carnets. Ausnahme hiervon bilden Einfuhren in folgende Länder und Gebiete:
  • Kanarische Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro)
  • Ceuta und Melilla
  • Französische Départements (Martinique, Guadeloupe, Französisch Guayana und Réunion).

Für welche Waren lässt sich ein Carnet ATA verwenden?

Die meisten Staaten haben die drei "Basisanwendungen" ratifiziert.
  • Messe- und Ausstellungsgut
  • Warenmuster
  • Berufsausrüstung
Messe- und Ausstellungsgut (fairs and exhibitions - foire et exposition)
Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
Warenmuster (commercial samples - échantillons)
Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- bzw. eingeführt werden.
Berufsausrüstung (professional equipment - matériel professionnel)
Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen usw. Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.
Manche Staaten gestatten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets zu anderen als den vorgenannten Zwecken.
Keinesfalls kann ein Carnet ausgestellt werden für:
  • Verbrauchsgüter
  • ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren und
  • Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...)

Welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein?

Die Waren müssen, zollrechtlich gesehen, Gemeinschaftswaren sein. Das heißt, sie müssen entweder vollständig in der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt worden sein oder nach der Einfuhr aus einem Drittland zum zollrechtlich freien Verkehr zugelassen und damit verzollt und versteuert worden sein.

Wie hoch darf der Warenwert sein?

Es gibt keine Begrenzungen hinsichtlich der Höhe des Wertes. Wichtig ist, dass Sie den Wert Ihrer Ware korrekt beziffern. Ausschlaggebend ist hierbei stets der realistische, aktuelle Wert der Ware, ohne Steueranteil. Wenn Sie den Wert zu niedrig ansetzen, könnte der ausländische Zoll dies als Zollhinterziehung auslegen. Unter Umständen wird die Ware konfisziert, das heißt, Sie haben viel Mühe und zusätzliche Kosten, die Ware wieder frei zu bekommen. Es ist der Euler Hermes SA (Rückbürge der IHK-Organisation) vorbehalten, für die Ausstellung eines Carnets eine Bürgschaft zu verlangen. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit der zuständigen IHK in Verbindung. Hier ist eine entsprechende Prüfung durchzuführen.

Wo erhalte ich den Carnet-Vordruck?

Die Carnet-Formulare können Sie über Ihre IHK sowie über die Formularverlage beziehen.

Welche Kosten entstehen?

  • ATA-Vordruck inklusive einer kompletten Reise: 3,10 Euro zusätzliche Einlageblätter: 0,45 Euro. Der CPD-Vordruck (nur Taiwan) kostet 20,00 Euro.
  • IHK-Ausstellungsgebühr: 65 Euro/IHK-Mitglieder bzw. 80 Euro/ Nicht-IHK-Mitglieder
Versicherungsentgelt (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland)
Warenwert Versicherungs-
     entgelt
ab 01.11.2015
bis 9.999,99 Euro
         37 Euro
10.000 - 24.999,99 Euro
         63 Euro
25.000 - 49.999,99 Euro
        110 Euro
50.000 - 149.999,99 Euro
        210 Euro
150.000 - 299.999,99 Euro
        380 Euro
300.000 - 499.999,99 Euro
        630 Euro
für jede weiteren 500.000 Euro
        420 Euro