Carnet ATA

Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Das Carnet ATA-Verfahren hilft bei der vorübergehenden Ausfuhr von Berufsausrüstung, Ausstellungsstücken, Warenmustern oder Messeequipment aus der EU in ein anderes Land und bei der Wiedereinfuhr in die EU. Wozu man das Carnet braucht und wie man es bekommt, zeigt dieser Kurzfilm.

Falls auf Ihrem Gerät kein Video erscheint, können Sie es direkt bei YouTube abrufen:
Für die am Ende angezeigten Videovorschläge ist die IHK zu Schwerin nicht verantwortlich.