Tunesien: Importvorschriften (Free Sales Zertifikat)

Bereits seit dem 17. Oktober 2022 gelten neue Importvorschriften. So werden bei der Einfuhr bestimmter Waren bestimmte Dokumente verlangt. Bei den Waren handelt es sich vorrangig um Konsumgüter.

Update vom 01.02.2023

Die DIHK hat nun eine unverbindliche, englischsprachige Übersetzung der Mitteilung der tunesischen Behörden einschließlich einer englischsprachigen Liste der betroffen Warentarifnummern erhalten. Liste der Betroffene Warentarifnummern (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 499 KB)

Ausgenommen von dieser Maßnahme sind:

  • Importe des Staates und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen
  • Rohstoffe und Halbfertigprodukte, die für den Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerkssektor bestimmt sind
  • Rohstoffe, Halbfertigprodukte,, Ausrüstungen und Ersatzteile, die für die Tätigkeit von Industrieunternehmen erforderlich sind
  • Ausrüstungen für Projekte zur Erzeugung erneuerbare Energien
  • Einfuhren ohne Zahlung oder Transfer von Währung
  • Importe von Einrichtungen, die von Steuerbefreiungen profitieren, wie z. B. Botschaften, internationale Organisationen, etc.
  • Einfuhren, die gemäß Erlass 1743 vom 29. August 1994 von Außenhandelsmaßnahmen befreit sind
  • Postpakete

Bei den Dokumenten handelt es sich um folgende:

  • Rechnung, die direkt von der ausführenden Fabrik/ Hersteller ausgestellt wurde
  • eine von einer offiziellen Stelle des Ausfuhrlandes ausgestellte Bescheinigung über die Rechtspersönlichkeit der Fabrik und die ihr erteilte Lizenz zur Ausübung ihrer Tätigkeit (Gewerbeschein)
  • Nachweis, dass die Fabrik über ein Qualitätskontrollsystem verfügt
  • Liste der Arten von Produkten, die importiert werden sollen
  • Namen der Handelsmarke des Produkts und den Namen der in Lizenz hergestellten Marke
  • Muster des Etiketts für die zu importierenden Produkte
  • Bescheinigung über den freien Verkauf (free sales certificate/ certificate de vente libre), die von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde
  • Dokumente und Berichte, die bestätigen, dass die Qualität der eingeführten Waren den geltenden Maßnahmen entspricht

Nach Art der Ware sind diese Dokumente folgenden Behörden in Tunesien vorzulegen:

  • Ministerium für Handel und Exportentwicklung
  • Ministerium für Industrie, Bergbau und Energie
  • Nationale Instanz für die gesundheitliche Sicherheit von Lebensmitteln