EU-Zollreform nimmt Fahrt auf
Nachdem die EU-Kommission ihre Gesetzesinitiative zur umfassenden Reform des Unionszollkodex (UZK) im Mai 2023 vorgestellt hat, nahm das Europäische Parlament im März 2024 den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 im Grundsatz an und formulierte Änderungswünsche.
Am 27. Juni 2025 hat der Rat der Europäischen Union ein Teilverhandlungsmandat zur Reform des Unionszollkodex (UZK) angenommen. Damit ist der Weg frei für die interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über zentrale Elemente einer tiefgreifenden Zollreform. Ziel ist ein zukunftsfestes, digitalisiertes und einheitlicheres Zollsystem in der EU, das den gestiegenen Anforderungen des internationalen Handels gerecht wird.
Kernpunkte der Reform
1. Europäische Zollbehörde (EU Customs Authority):
Eine neue dezentrale EU-Behörde soll künftig die Koordination im Zollwesen stärken. Sie wird insbesondere das Risikomanagement auf EU-Ebene unterstützen, die Krisenkoordination übernehmen und den Betrieb des neuen EU-Zolldaten-Hubs sicherstellen. Die Zollbehörde soll damit als Steuerungsinstanz agieren und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen.
Eine neue dezentrale EU-Behörde soll künftig die Koordination im Zollwesen stärken. Sie wird insbesondere das Risikomanagement auf EU-Ebene unterstützen, die Krisenkoordination übernehmen und den Betrieb des neuen EU-Zolldaten-Hubs sicherstellen. Die Zollbehörde soll damit als Steuerungsinstanz agieren und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten vereinfachen.
2. EU-Zolldaten-Hub als zentrales digitales System:
Mit dem EU-Zolldaten-Hub entsteht eine gemeinsame digitale Plattform für den Austausch und die Analyse von Zolldaten. Unternehmen sollen künftig alle zollrelevanten Informationen einmalig über dieses Portal einreichen können – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat die Waren eingeführt werden. Für die Zollbehörden ermöglicht der Hub eine EU-weite Sicht auf Lieferketten, was schnellere und gezieltere Risikobewertungen ermöglichen soll.
Mit dem EU-Zolldaten-Hub entsteht eine gemeinsame digitale Plattform für den Austausch und die Analyse von Zolldaten. Unternehmen sollen künftig alle zollrelevanten Informationen einmalig über dieses Portal einreichen können – unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat die Waren eingeführt werden. Für die Zollbehörden ermöglicht der Hub eine EU-weite Sicht auf Lieferketten, was schnellere und gezieltere Risikobewertungen ermöglichen soll.
3. Neuer Umgang mit E-Commerce:
Angesichts stark gestiegener Paketmengen (2024: rund 4,6 Milliarden) wird der grenzüberschreitende Onlinehandel stärker reguliert. Geplant ist die Einführung einer nicht-diskriminierenden Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen im Fernabsatz. Zudem sollen Plattformen und Händler künftig stärker in die Verantwortung genommen werden – mit dem Ziel, Verbraucher zu schützen und Regelverstöße effizienter zu ahnden.
Angesichts stark gestiegener Paketmengen (2024: rund 4,6 Milliarden) wird der grenzüberschreitende Onlinehandel stärker reguliert. Geplant ist die Einführung einer nicht-diskriminierenden Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen im Fernabsatz. Zudem sollen Plattformen und Händler künftig stärker in die Verantwortung genommen werden – mit dem Ziel, Verbraucher zu schützen und Regelverstöße effizienter zu ahnden.
4. Erleichterungen für vertrauenswürdige Unternehmen:
Das neue Konzept der „Trust and Check Traders“ sieht vereinfachte Zollverfahren für Unternehmen vor, die besonders transparent agieren und strenge Kriterien erfüllen. Teilweise sollen Waren ohne aktive Zollprüfung in den freien Verkehr übergehen können. Gleichzeitig bleibt das bewährte System der „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) erhalten und wird insbesondere KMU weiter zur Verfügung stehen. Besonders das beibehalten des bewährten AEO-Systems kam durch starkes Engagement der Wirtschaftsverbände zustande und ist als Lobbyerfolg für die IHK-Organisation zu werten.
Das neue Konzept der „Trust and Check Traders“ sieht vereinfachte Zollverfahren für Unternehmen vor, die besonders transparent agieren und strenge Kriterien erfüllen. Teilweise sollen Waren ohne aktive Zollprüfung in den freien Verkehr übergehen können. Gleichzeitig bleibt das bewährte System der „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO) erhalten und wird insbesondere KMU weiter zur Verfügung stehen. Besonders das beibehalten des bewährten AEO-Systems kam durch starkes Engagement der Wirtschaftsverbände zustande und ist als Lobbyerfolg für die IHK-Organisation zu werten.
5. Entlastung für Verwaltung und Wirtschaft:
Durch Digitalisierung, vereinheitlichte Verfahren und effizientere Datenverarbeitung sollen Zollprozesse für Behörden und Unternehmen deutlich vereinfacht werden. Laut Schätzungen könnten die Mitgliedstaaten jährlich rund 2 Milliarden Euro an IT-Kosten einsparen. Gleichzeitig soll die Einhaltung von EU-Vorgaben (z. B. Produktsicherheit, Umweltstandards) effektiver unterstützt werden.
Durch Digitalisierung, vereinheitlichte Verfahren und effizientere Datenverarbeitung sollen Zollprozesse für Behörden und Unternehmen deutlich vereinfacht werden. Laut Schätzungen könnten die Mitgliedstaaten jährlich rund 2 Milliarden Euro an IT-Kosten einsparen. Gleichzeitig soll die Einhaltung von EU-Vorgaben (z. B. Produktsicherheit, Umweltstandards) effektiver unterstützt werden.
Nächste Schritte & Ausblick
Mit dem verabschiedeten Mandat startet nun das sogenannte Trilogverfahren mit dem Europäischen Parlament. Über noch offene Aspekte – wie den künftigen Sitz der EU-Zollbehörde oder die konkrete Ausgestaltung des Gebührensystems – wird im weiteren Verlauf entschieden.
Die Einführung der neuen Systeme und Verfahren soll schrittweise in mehreren Phasen bis 2041 erfolgen.
Interessenvertretung durch die IHK-Organisation
Die IHK-Organisation engagiert sich aktiv für eine wirtschaftsfreundliche Handelspolitik auf EU-, Bundes- und Landesebene. Die IHK zu Schwerin beteiligt sich im Verbund an der Erstellung von Stellungnahmen, Impuls- und Ideenpapieren, um die Interessen der Unternehmen zu vertreten und positive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu fördern.