Zollabwicklung F-Gase-Verordnung
Seit März 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr bestimmter Gase (bspw. Kältemittel) eine Registrierungspflicht im F-Gase-Portal der EU. Da der Zoll verstärkt mit der Überprüfung der Anforderung begonnen hat, kommt es vermehrt zu Problemen bei der Registrierung oder der Zollabfertigung.
Für die Ein- oderAusfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Unternehmen eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal der EU. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die bspw. in Klimaanlagen solche Gase enthalten. Den Zollbehörden ist eine solche Registrierung auch für Erzeugnisse oder Einrichtungen vorzulegen, die diese Gase zum Funktionieren benötigen. Deshalb müssen auch Fahrzeuge oder andere Produkte registriert werden, die keine Kältemittel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden müssen.
Je nach Art der ein- oder auszuführenden F-Gase enthält die Verordnung weitere Vorschriften (bspw. Verbote, Quotenzuteilung, Berichtspflichten, Zertifizierungen).
Das Umweltbundesamt stellt umfangreiche Informationen mit Fragen und Antworten bereit.
Die Ein- oder Ausfuhr von Gebrauchtwagen sind in der Regel nur zur Registrierung (gilt als Lizenz) verpflichtet. Diese muss auf dem F-Gas-Portal der EU erfolgen. Die Seite ist derzeit nur auf englischer Sprache verfügbar.
Im Zusammenhang mit der Registrierung treten häufig folgende Fehler/Mängel auf:
- Nur “Are you importing/exporting products or equipment…” mit “Yes” beantworten:
Es sollte nur der Im- oder Export von Erzeugnissen oder Einrichtungen mit “Ja” beantwortet werden. Die Auswahl von bspw. “…producer/importer/exporter ….in bulk” würde eine Quotenzuteilung erfordern, die für den Import von Produkten ohne HFKW (seit 2011 in Fahrzeugen verboten) in der Regel nicht notwendig ist. Die heute noch üblichen Kältemittel (bspw. 1234yf) im Anhang II der Verordnung müssen nur registriert werden. - Lange Bearbeitungszeiten und Nachfragen:
Die Kommission gibt die Bearbeitungszeit der Registrierungen derzeit mit 10 Werktagen an. Durch den großen Ansturm auf das Portal, können sich weitere Verzögerungen ergeben. Der Zoll kann auf diesen Missstand hingewiesen werden, in dem bspw. ein Screenshot der erfolgten Registrierung vorgelegt wird. - Bankbestätigung:
Im Portal muss die Umsatzsteuer-ID (nicht die IBAN) hinterlegt werden. Zur Verifikation verlangt die EU eine Bestätigung der Bank. Wenn dies zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen führt, weist die Anleitung auch auf die Möglichkeit hin, dies alternativ durch Kontobezüge zu belegen: “…oder fügen Sie das Original eines offiziellen Kontoauszugs bei, der einen Zeitraum innerhalb der letzten drei Monate abdeckt. Falls Sie einen Kontoauszug beifügen, sollten das Formular und der Kontoauszug zu einem Dokument zusammengefügt werden.”
Verantwortlich für das Portal und die Gesetzgebung zur F-Gase-Verordnung ist in der EU-Kommission die DG Clima. Dazu stellt die EU-Kommission FAQs zur Verfügung.
Für Hinweise zum Portal (bspw. auch bei Löschung/Abmeldung) richten Sie bitte an folgende Adresse:
E-Mail: CLIMA-HFC-Registry@ec.europe.eu
E-Mail: CLIMA-HFC-Registry@ec.europe.eu