Brennstoffumstellung: Was ist genehmigungsrechtlich zu beachten?
Viele Unternehmen besitzen noch alte Heizöltanks oder Brenner, die sowohl Gas als auch Heizöl oder Diesel (Dual Fuel) verfeuern können. Andere könnten von Gas- auf Kohle- oder Holzfeuerung umstellen oder mobile Anlagen einsetzen. Ihnen stellt sich nun die Frage, ob und wie sie ihre bestehende Gasfeuerung umrüsten können. Neben den technischen und finanziellen Herausforderungen sind dabei auch eine Reihe rechtlicher Herausforderungen zu berücksichtigen.
Das Wichtigste zuerst: Die rechtlichen Voraussetzungen sind ebenso vielfältig wie die in der Praxis anzutreffenden Fallkonstellationen. Deshalb sollten sich Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen zuerst bei ihrer zuständigen Behörde (meist ist es die Immissionsschutzbehörde) erkundigen, ob und wie für sie ein Wechsel auf andere Energieträger möglich ist. Ob Ausnahme, Duldung oder Anzeige: Meist muss für diesen Prozess einiges an Unterlagen und Prüfungen vorbereitet werden.
Eine
Zusammenfassung des DIHK zu diesem Thema bietet eine hervorragende und laufend aktualisierte Übersicht darüber, ob und bei welchen Anlagen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nötig ist – und welche Ausnahmen der Rechtsrahmen bietet.