Einstiegsgeld für selbstständige Erwerbstätigkeit

Ein wichtiges Instrument zur Eingliederung in Arbeit ist das Einstiegsgeld nach dem SGB II. Das Einstiegsgeld soll Anreize für erwerbsfähige Leistungsberechtigte schaffen entweder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.
Die Gewährung dieses Zuschusses ist an verschiedene Kriterien geknüpft. Weitere Informationen über den Ablauf erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
Sofern die IHK eine fachliche Stellungnahme zum Antrag auf Einstiegsgeld abgeben soll, sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Unternehmenskonzept/Businessplan für 36 Monate
  • Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplanung
  • Liquiditätsplanung für 36 Monate
  • Rentabilitätsvorschau für 36 Monate
  • Nachweis kaufmännischer, fachlicher Kenntnisse
  • Lebenslauf/Werdegang
  • Formular des Jobcenters für die fachliche Stellungnahme
Zum Anfertigen eines Business- und Finanzplans nutzen Sie bitte das Onlineportal der Unternehmenswerkstatt Deutschland (UWD). Weitere Infos zur UWD erhalten Sie zusätzlich hier. IHK-Artikel mit allen Details zur UWD