Einstiegsgeld für selbstständige Erwerbstätigkeit
Ein wichtiges Instrument zur Eingliederung in Arbeit ist das Einstiegsgeld nach dem SGB II. Das Einstiegsgeld soll Anreize für erwerbsfähige Leistungsberechtigte schaffen entweder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit aufzunehmen.
Die Gewährung dieses Zuschusses ist an verschiedene Kriterien geknüpft. Weitere Informationen über den Ablauf erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
Sofern die IHK eine fachliche Stellungnahme zum Antrag auf Einstiegsgeld abgeben soll, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Unternehmenskonzept/Businessplan
- Kapitalbedarfs-/Finanzierungsplanung
- Rentabilitätsvorschau
- Nachweis kaufmännischer, fachlicher Kenntnisse
- Lebenslauf/Werdegang
- Formular des Jobcenters für die fachliche Stellungnahme
Zum Anfertigen eines Business- und Finanzplans empfehlen wir Ihnen die Nutzung das Online-Portal für Gründer, Jungunternehmen, gestandene Unternehmen, Nachfolgesuchende.
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