Umschulung
Eine Umschulung soll nach § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Die Umschulung ist somit eine Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei der Durchführung von Umschulungen ist darauf zu achten, dass die besonderen Erfordernisse der beruflichen Erwachsenenbildung berücksichtigt werden.
