Voraussetzung für Betriebe

Betriebe, die eine Umschulung durchführen möchten, müssen für den gewünschten Beruf als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein. Im Artikel “Ausbildungsbetrieb werden – das sollten Sie wissen!” erfahren Sie Näheres zu den Voraussetzungen, um Ausbildungsbetrieb zu werden. Zwischen Umschulenden und Umzuschulenden muss ein Umschulungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 283 KB) geschlossen werden.
Der Umschulende hat die Durchführung der beruflichen Umschulung schriftlich anzuzeigen. Der Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 101 KB) hat acht Wochen vor Beginn der Umschulung bei der IHK vorzuliegen.