Voraussetzung für Umschüler

Eine Umschulung setzt begrifflich voraus, dass der Umzuschulende vor Beginn der Umschulung anderweitig beruflich tätig gewesen ist. Diese berufliche Tätigkeit kann zum Beispiel als Arbeiter, Angestellter oder auch in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stattgefunden haben und soll in der Regel mindestens ein Jahr angedauert haben. Wenn jemand jedoch ohne vorherige Berufspraxis direkt im Anschluss an eine Berufsausbildung eine Umschulung beginnen möchte, so liegt keine Umschulung sondern eine Zweitausbildung vor. Im Artikel “Rund um die Prüfung” werden Fragen rund um das Thema Prüfungen beantwortet.