Praxislerntag
Ab dem Schuljahr 2025/2026 gilt das neue Konzept des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Konzept werden Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung dargelegt und Neuerungen erläutert. Hierzu zählt auch der Praxislerntag. Wir erklären vorab einige Details.
Was ist der Praxislerntag?
Schülerinnen und Schüler müssen ab dem Schuljahr 2025/2026 ergänzend zum 25-tägigen Blockpraktikum den Praxislerntag durchführen. Dabei müssen sie
- in der zweiten Schuljahreshälte Klasse 8 oder in Klasse 9
- ein halbes Jahr lang
- jede Woche an einem Wochentag
- für mindestens 4 Stunden
in einem Unternehmen praktisch tätig sein.
Sofern nicht genügend Betriebe vorhanden sind, kann der Tag alternativ in der Schule oder auch in Bildungsstätten stattfinden.
Sofern nicht genügend Betriebe vorhanden sind, kann der Tag alternativ in der Schule oder auch in Bildungsstätten stattfinden.
Was sind die Vorteile des Praxislerntages?
Unternehmen können die Schülerinnen und Schüler über einen längeren Zeitruma hinweg kennenlernen, statt nur in einem kurzen Einblick auf die Persönlickeit in der Pupbertät zu bekommen. Sie können so auch bei den Schülerinnen und Schülern Entwicklungsimpulse setzen. Die längere Zusammenarbeit begünstigt das Entstehen persönlicher Bindungen zum Ausbildungsverantworltichem und dem Unternehmen.
Was sind die Herausforderungen des Praxislerntages?
Es liegt auf der Hand, dass der Praxislerntag Ressourchen in anderer Weise bindet, als ein Blockpraktikum. Es muss langfristiger geplant werden und scheint zunächst mit Faktoren wie Schichtdienst oder Ausliegen zu kollidieren. Hier sind kreative Lösungen im Interesse der Schülerinnen und Schüler und der Schulen, aber auch eigenen Interesse der Unternehmen gefragt.
In den regionalen Netzwerken SCHULEWIRTSCHAFT können sich Unternehmen regelmäßig über Herausforderungen und Lösungsansätze austauschen und gemeinsam mit Schulen Ideen zur Umsetzung entwickeln.
In den regionalen Netzwerken SCHULEWIRTSCHAFT können sich Unternehmen regelmäßig über Herausforderungen und Lösungsansätze austauschen und gemeinsam mit Schulen Ideen zur Umsetzung entwickeln.
Wer organisiert den Praxislerntag?
Die Zuständigkeit für die Organisation des Praxislerntages, inkl. Einbindung von Praxispartnern, Vor-und Nachbereitung des Praktikums, liegt bei den jeweiligen Schulen. Ebenso entscheiden die Schulen, in welchem Zeitraum der Praxislerntag durchgeführt wird.
Gut zu wissen:
Der Praxislerntag gilt als schulische Veranstaltung und ist dementsprechend versichert. In den Ferien findet kein Praxislerntag statt. Während ihrer Zeit im Unternehmen müssen die Jugendlichen die dort geltenden gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen einhalten. Für die Unternehmen gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
Wie können Unternehmen den Praxislerntag unterstützen?
Unternehmen können untersützen, in dem sie den regionalen Schulen die Bereitschaft zur Aufnahme von Schüerinnen und Schülern für den Praxislerntag signalisieren. Sie können, müssen aber nicht, die Schulen direkt informieren.
Sie können ihre Bereitschaft ebenso über die Netzwerke SchuleWirtschaft streuen, Ihre Angebote auf der Webseite Boje MV einstellen oder ihre Bereitschaft der IHK zu Schwerin, Bereich Nachwuchgewinnung und Integration, zurückmelden.
Sie können ihre Bereitschaft ebenso über die Netzwerke SchuleWirtschaft streuen, Ihre Angebote auf der Webseite Boje MV einstellen oder ihre Bereitschaft der IHK zu Schwerin, Bereich Nachwuchgewinnung und Integration, zurückmelden.