Zeugniszweitschrift über Berufsausbildung

Bei Verlust eines Prüfungszeugnisses über eine bei der Industrie- und Handelskammer Schwerin durchgeführte und bestandene Abschlussprüfung in der Berufsausbildung ist die kostenpflichtige Ausfertigung einer Zeugniszweitschrift möglich.
  • Die Ersatzurkunde orientiert sich an den Angaben in der Prüfungsniederschrift aus dem Jahr der Prüfung und enthält entsprechend unserer Prüfungsordnung u. a. Gesamtergebnis/Noten/Punkte. Weiterhin ist der Zusatz "Ersatzurkunde" sowie ein Vermerk über die Übereinstimmung mit den Eintragungen im Prüfungsprotokoll durch die IHK Schwerin aufgeführt.
  • Bitte beachten Sie, dass die IHK Schwerin keine Zeugnisse über die Berufsausbildung ohne Noten (sog. Schmuckurkunden) ausstellt.
  • Zeugnisausstellungen aufgrund von Namensänderungen werden nur bei Vorliegen eines Rechtsanspruchs vorgenommen.
Für die Ausstellung berechnen wir eine Gebühr gemäß der IHK-Gebührenordnung.

Antrag

Bitte füllen Sie das Formular für die Beantragung einer Zeugniszweitschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) aus und senden den Antrag per Post oder per E-Mail an beruf@schwerin.ihk.de.

Bezahlung

Sofern uns eine Prüfungsniederschrift vorliegt, erhalten Sie von uns einen Gebührenbescheid mit allen Zahlungsinformationen. Bei Überweisungen aus dem Ausland sind ggf. anfallende Bankgebühren zu berücksichtigen. In Abstimmung ist eine Barzahlung in unserer IHK möglich.

Versand

Nach Eingang Ihrer Zahlung versenden wir die Zeugniszweitschrift per Post an die im Antrag angegebene Anschrift. In Abstimmung ist eine Abholung in der IHK zu Schwerin möglich.