Zweitschriften/Ersatzbescheinigungen
Sie haben vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt oder benötigen eine Bestätigung Ihrer Ausbildungszeit für Rentenzwecke? Mit dem jeweiligen Online-Formular können Sie eine Zweitschrift bzw. Ersatzbescheinigung anfordern.
Bitte beachten Sie, dass hierfür ggf. eine Gebühr gem. dem aktuell gültigen Gebührentarif der IHK zu Schwerin erhoben wird - den Gebührenbescheid erhalten Sie mit dem neu ausgestellten Dokument per Post an Ihre Wohnanschrift.
IHK-Ausbildungszeugnis
Bei Verlust Ihres Prüfungsdokumentes stellen wir Ihnen gegen Gebühr eine Zweitschrift aus. Diese können Sie bequem online über das Formular „Zweitschrift IHK-Ausbildungszeugnis“ beantragen. Dieser IHK-Service ist kostenpflichtig.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen das Zeugnis nur ausstellen können, wenn Ihr Ausbildungsbetrieb dem Kammerbezirk der IHK zu Schwerin (Westmecklenburg) zugehörig war.
Mit dem Absenden dieses Formulars bestätigen Sie, dass Ihnen das ursprünglich ausgestellte Originaldokument nicht mehr vorliegt.
Zusätzliche Bescheinigungen wie zum Beispiel Gesellenbriefe oder Schmuckurkunden werden für IHK-Abschlussprüfungen nicht ausgestellt.
Bestätigung der Ausbildungszeit für Rentenzwecke
Sie benötigen eine Bestätigung über die Ausbildungszeit für Rentenzwecke? Bitte füllen Sie hierzu online das Formular “Bescheinigung über die Ausbildungszeit zur Vorlage bei der Rentenkasse”.
Dieser IHK-Service ist kostenfrei.
Dieser IHK-Service ist kostenfrei.