Ausbildungsberater
Sie planen die Ausbildung in einem – für das Unternehmen – neuen Beruf? Nehmen Sie möglichst langfristig in Vorfeld Kontakt zum zuständigen Ausbildungsberater auf.
Erst wenn eine Ausbildungsberechtigung erteilt wurde, sollte mit den Ausschreibungen (z. B. in der IHK-Lehrstellenbörse) begonnen werden. Im Gespräch vor Ort können z. B. folgende Themen geklärt werden:
- Benennung des verantwortlichen Ausbilders im Unternehmen (fachlich und pädagogisch qualifiziert)
- zu vermittelnde Inhalte lt. Verordnung über die Berufsausbildung im geplanten Beruf
- Hinweise zur Erarbeitung der unternehmensbezogenen sachlich-zeitlichen Gliederung
- Ausbildungsdauer und Berufsschulstandort
- räumlich-technische Voraussetzungen am Ausbildungsplatz
- weitere gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. BBiG, JArbSchG, BUrlG)
- Höhe der angemessenen Ausbildungsvergütung
- ggf. erforderliche Ausbildungspartner
- Art und Ablauf der Prüfungen
- Empfehlungen zur Veröffentlichung der Ausbildungsangebote für Bewerber