Ausbildungsberater

Sie planen die Ausbildung in einem – für das Unternehmen – neuen Beruf? Nehmen Sie möglichst langfristig in Vorfeld Kontakt zum zuständigen Ausbildungsberater auf.
Erst wenn eine Ausbildungsberechtigung erteilt wurde, sollte mit den Ausschreibungen (z. B. in der IHK-Lehrstellenbörse) begonnen werden. Im Gespräch vor Ort können z. B. folgende Themen geklärt werden:
  • Benennung des verantwortlichen Ausbilders im Unternehmen (fachlich und pädagogisch qualifiziert)
  • zu vermittelnde Inhalte lt. Verordnung über die Berufsausbildung im geplanten Beruf
  • Hinweise zur Erarbeitung der unternehmensbezogenen sachlich-zeitlichen Gliederung
  • Ausbildungsdauer und Berufsschulstandort
  • räumlich-technische Voraussetzungen am Ausbildungsplatz
  • weitere gesetzliche Rahmenbedingungen (z. B. BBiG, JArbSchG, BUrlG)
  • Höhe der angemessenen Ausbildungsvergütung
  • ggf. erforderliche Ausbildungspartner
  • Art und Ablauf der Prüfungen
  • Empfehlungen zur Veröffentlichung der Ausbildungsangebote für Bewerber