Einstiegsqualifizierung: Fakten für Unternehmen

Nicht jeder Schulabgänger, der eine Berufsausbildung aufnehmen möchte, verfügt über die notwendige Ausbildungsreife. Das hat verschiedene Ursachen, unter anderem in seinem Leistungsvermögen sowie in seiner Persönlichkeitsentwicklung. Die Einstiegsqualifizierung eröffnet Jugendlichen einen erfolgreichen Start in die Berufsausbildung.
Jugendlichen kann mit einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung (EQ) der Start in die Berufsausbildung gelingen. Wenn die Ausbildungsreife nach dem Schulabschluss noch nicht gegeben ist, bietet eine EQ die Möglichkeit in der Zeit von August bzw. Oktober bis zum Ausbildungsbeginn im Folgejahr ein Praktikum im Betrieb zu absolvieren.
Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung und Beschäftigung und ist eine erfolgreiche Starthilfe in die Berufsausbildung.
Mit der Einstiegsqualifizierung erhalten ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen ein Angebot, wenn sie bis Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Über die Einstiegsqualifizierung erhalten die jugendlichen die Chance ihr Potenzial zu zeigen, denn Leistungen überzeugen im Unternehmen mehr als Schulabschlüsse es ermöglichen. Die Betriebe können dieses Potenzial und damit für ihre Fachkräftegewinnung nutzen.

Vorteile für Unternehmen

  • Betriebe können ihren Nachwuchs durch eine Einstiegsqualifizierung näher kennen lernen. Die Betriebe sehen mehr von den praktischen Begabungen als Schulzeugnisse aussagen.
  • Noch nicht ausbildende Betriebe können auch in diese Ausbildung einsteigen; ebenfalls Betriebe, die nicht alle Anforderungen an eine komplette Ausbildung erfüllen. Der Betrieb muss spezielle Tätigkeitsbereiche des betreffenden Ausbildungsberufes vermitteln können.
  • Einstiegsqualifizierungen sind auch für Branchen möglich, die keine Ausbildungsberufe anbieten.
  • Die Betriebe können die Jugendlichen an eine Ausbildung heranführen. Der Übergang in eine Ausbildung oder Beschäftigung ist jederzeit möglich.
  • Einstiegsqualifizierungen sind aus allen Berufen ableitbar. Alle Tätigkeitsbereiche sind möglich. Sie können abhängig von der Entwicklung des Jugendlichen und den betrieblichen Gegebenheiten flexibel gestaltet werden.
  • Sie bieten Jugendlichen, die noch nicht voll ausbildungsfähig sind, eine neue Chance. Damit ist auch ein Imagegewinn für die Unternehmen verbunden.

Was müssen Unternehmen tun?

  • Sie schließen mit den Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung. Vertragsmuster und Beispiele für Einstiegsqualifizierungen sind über die IHK zu Schwerin erhältlich. Sie können weitere Tätigkeitsbereiche gemeinsam mit den Ausbildungsberatern der IHK festlegen.
  • Sie setzen Jugendliche in Ihrem Unternehmen ein und vermitteln fachspezifische und soziale Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich zu lernen.
  • Für Teilnehmer/innen der Einstiegsqualifizierung besteht Berufsschulpflicht und werden entsprechend Berufsvorbereitung auf den Ausbildungsberuf in die entsprechende Fachklasse des 1. Ausbildungsjahres unterrichtet.
  • Die Arbeitsagentur erstattet die Vergütung der Einstiegsqualifizierung von bis zu 247,00 Euro monatlich zzgl. des Gesamtsozialversicherungsbeitrages pauschal von 121,00 Euro.
  • Betriebe stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.
  • Die IHK zu Schwerin vergibt ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
  • Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit um bis zu 6 Monate verkürzt werden.

Erste Schritte durch das ausbildende Unternehmen

Betriebe, die Plätze im Rahmen einer Einstiegsqualifikation zur Verfügung stellen, sollten sich mit den Ausbildungsberatern der IHK in Verbindung setzen, um gemeinsam die zweckmäßige und mögliche Spezialisierung anzubieten.
Nach der fachlichen Prüfung werden die Stellen der Agentur für Arbeit gemeldet, damit eine Besetzung mit Jugendlichen, die die notwendigen Bedingungen erfüllen, vorgenommen werden kann. Das Unternehmen schließt mit dem Jugendlichen einen Vertrag zur Einstiegsqualifizierung ab. Der Antrag auf Förderung wird vor Beginn der Laufzeit des EQ-Vertrages bei der Agentur für Arbeit in dem Bezirk gestellt, wo der EQ-Teilnehmer seinen Wohnsitz hat. Bei schwierigen Fällen kann ein Antrag auf sozialpädagogische Begleitung gestellt werden. Diese Anträge werden direkt bei der Agentur für Arbeit bezogen.
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