Probezeit in der Berufsausbildung

Du und dein Ausbildungsbetrieb prüfen zu Beginn der Ausbildung, ob ihr zueinander passt. In dieser Zeit ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen oder Einhaltung von Fristen möglich.
Deine Ausbildung startet mit der Probezeit. Du testest in dieser Zeit, ob du Ausbildungsberuf und Betrieb richtig gewählt hast. Der Ausbildungsbetrieb stellt fest, ob du dich für den ausgewählten Beruf eignest und gut in das Unternehmen eingliederst. 

Dauer der Probezeit

Die Probezeit muss mindestens einen und darf höchstens vier Monate dauern. Eine Verlängerung ist nur dann zulässig, wenn du beispielsweise wegen einer Krankheit mehr als ein Drittel der Probezeit verpasst hast. In diesem Fall ist es auch möglich, dass sie länger als vier Monate dauert.

Einfach kündigen

Während der Probezeit kannst du genauso wie der ausbildende Betrieb das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung von Fristen jederzeit kündigen. Schwangere, Schwerbehinderte oder Mitglieder von Jugendauszubildendenvertretungen haben dagegen auch in der Probezeit einen besonderen Schutz.

Auch gut zu wissen

Nachfolgend findest du noch weitere Antworten zu Fragen rund um das Thema Probezeit:
  • Hast du vor deiner Ausbildung bereits ein Praktikum in deinem Ausbildungsbetrieb gemacht? Diese Zeit kannst du nicht auf die Probezeit anrechnen. 
  • Wechselst du im Laufe der Probezeit das Unternehmen? Dann musst du eine neue Probezeit vereinbaren. 
  • Und wenn das Unternehmen, bei dem du eine Ausbildung machst, einen neuen Eigentümer bekommt? In diesem Fall brauchst du keine neue Probezeit vereinbaren, weil das Ausbildungsverhältnis in der Regel auf den neuen Eigentümer übergeht.