Arbeitszeit für Auszubildende
Arbeitszeiten in der Ausbildung - Das solltest du wissen
Wie lange du täglich arbeiten darfst, wann dir Pausen zustehen und wie viel Erholungszeit zwischen zwei Arbeitstagen liegen muss, ist gesetzlich geregelt. Welche Vorschriften für dich gelten, hängt davon ab, ob du bereits volljährig bist oder noch nicht.
Die regelmäßige Arbeitszeit findest du in deinem Ausbildungsvertrag. Grundlage sind das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Wichtige Begriffe
Arbeitszeit
Die Zeit vom Arbeitsbeginn bis zum Arbeitsende – ohne Ruhepausen.
Schichtzeit
Die gesamte Zeit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende einschließlich der Pausen.
Werktage
Alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen.
Für Auszubildende ab 18 Jahren
Bist du volljährig, gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.
Arbeitszeit
- Grundsätzlich maximal 8 Stunden pro Werktag.
- Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden täglich ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag gearbeitet werden.
Ruhepausen
- Mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause.
- Mehr als 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause.
Ruhezeit
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen grundsätzlich mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. In einzelnen Branchen, beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe oder in Krankenhäusern, gelten gesetzliche Ausnahmeregelungen.
Für Auszubildende unter 18 Jahren
Für minderjährige Auszubildende gelten die besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Grundsätzlich arbeitest du in einer Fünf-Tage-Woche. Samstage, Sonntage und Feiertage sind in der Regel arbeitsfrei. In bestimmten Branchen – etwa im Einzelhandel oder im Hotel- und Gaststättengewerbe – gibt es Ausnahmen. Arbeitest du an einem Samstag oder Sonntag, muss dir dein Ausbildungsbetrieb einen entsprechenden Ersatzruhetag gewähren.
Arbeitszeit
- Maximal 8 Stunden täglich.
- Maximal 40 Stunden pro Woche.
- An einzelnen Tagen kann die Arbeitszeit auf bis zu 8,5 Stunden verlängert werden, wenn sie an anderen Tagen derselben Woche entsprechend verkürzt wird.
Ruhepausen
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: mindestens 60 Minuten Pause.
Arbeitszeiten am Abend
Grundsätzlich darfst du nur zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr beschäftigt werden. Für bestimmte Branchen gelten Ausnahmen, beispielsweise:
- im Hotel- und Gaststättengewerbe bis 22:00 Uhr (ab 16 Jahren),
- im Schichtbetrieb bis 23:00 Uhr (ab 16 Jahren).
Zwischen zwei Arbeitstagen müssen immer mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit liegen.
Gut zu wissen
Während deiner Ausbildung bist du verpflichtet, die vereinbarten Arbeitszeiten einzuhalten. Gleichzeitig muss dein Ausbildungsbetrieb die gesetzlichen Arbeitszeit- und Pausenregelungen beachten.
Du hast Fragen zu deiner Arbeitszeit oder bist unsicher, welche Vorschriften für dich gelten? Unsere Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater unterstützen dich gerne.
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