Arbeitszeit für Auszubildende

Deine tägliche Arbeitszeit, Ruhepausen oder die Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn sind ganz genau geregelt. Sie hängen auch davon ab, ob du schon volljährig bist.
Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit findest du in deinem Ausbildungsvertrag. Sie ergibt sich aus dem Arbeitsrecht, Tarifverträgen oder individuelle Vereinbarungen. Mit Blick auf die Arbeitszeit ist es für dich wichtig, die Begriffe Arbeitszeit, Schichtzeit und Werktage ganz genau zu kennen.
  • Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.
  • Schichtzeit ist die Arbeitszeit einschließlich der Pausen.
  • Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertage.
Nachfolgend ein Blick auf die gesetzlichen Regelungen bei diesem Thema, bessere Vereinbarungen sind für dich durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen möglich. Für Auszubildende ab 18 Jahre gelten dabei andere Bestimmungen als für minderjährige Auszubildende. 

Auszubildende ab 18 Jahre

Wenn du als Auszubildender bereits über 18 Jahre alt bist, gilt für dich das Arbeitszeitgesetz.
  • Arbeitszeit: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann aber auf bis zu zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich erhöht werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.
  • Ruhepause: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden hast du Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten. Wenn du mehr als neun Stunden, musst du mindestens eine Pause von 45 Minuten einlegen.
  • Ruhezeit: Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen für deine angemessene Erholung mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. In manchen Bereichen wie in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern kann deine Ruhezeit auch um eine Stunde verkürzt werden. 

Auszubildende unter 18 Jahre

Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gelten für dich die Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Du hast grundsätzlich eine Fünf-Tage-Woche. Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage bleiben für Minderjährige arbeitsfrei. In einigen Wirtschaftszweigen gibt es aber spezielle Regelungen, zum Beispiel im Einzelhandel oder im Hotel- und Gaststättengewerbe. Wirst du am Samstag oder Sonntag beschäftigt, muss dir dein Ausbildungsbetrieb einen Ersatzruhetag in derselben Woche gewähren.
  • Arbeitszeit: Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt deine tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden täglich und auf 40 Stunden in der Woche. Arbeitest du an vereinzelten Tagen weniger als acht Stunden, darf dich dein Ausbildungsbetrieb an anderen Tagen ausgleichend bis zu achteinhalb Stunden beschäftigen.
  • Ruhepause: Arbeitest du zwischen viereinhalb und sechs Stunden, hast du Anspruch auf mindestens eine halbe Stunde Pause. Wenn du länger als sechs Stunden arbeitest, muss die Pause mindestens eine Stunde betragen.
  • Nachtruhe: Du darfst nur in der Zeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr beschäftigt werden. Bist du bereits über 16 Jahre alt, gibt es im Gaststättengewerbe oder in mehrschichtigen Betrieben Ausnahmen. Im Gaststättengewerbe ist die Arbeit bis 22:00 Uhr erlaubt, im Schichtbetrieb bis 23:00 Uhr. Zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn müssen aber für deine angemessene Erholung immer mindestens zwölf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.

Auch gut zu wissen

Als Auszubildender bist du verpflichtet, die vorgeschriebenen Arbeitszeiten auch einzuhalten. Weitere Informationen erteilen dir auch gerne unsere Ausbildungsberater und Ausbildungsberaterinnen.