Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse

Förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Zeugnisse, die im Ausstellungsland geregelte schulische Abschlüsse nachweisen. Wir stellen Ihnen wichtige Details zur Verfügung.

Verfahren

In Mecklenburg Vorpommern wird ein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Zeugnisse durchgeführt, die im Ausstellungsland geregelte schulische Abschlüsse nachweisen.

Wichtig:

Wird die Schule in Mecklenburg Vorpommern fortgesetzt, liegt also noch kein Abschlussdokument vor, findet kein Anerkennungsverfahren statt.
Über die Eingliederung in eine allgemein bildende Schule entscheidet die Schulleitung, die sich mit den Erziehungsberechtigten bzw. dem volljährigen Schüler abstimmt.

Antragstellung/Kontakt

Die Anerkennung muss schriftlich und kann formlos beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden:
Werderstraße 124
19055 Schwerin