Interessensbekundung für das Feststellungsverfahren gemäß § 50b ff. Absatz 1 BBiG (Validierung)
Hinweis: Dieses Formular dient ausschließlich der unverbindlichen Interessensbekundung. Aus diesem Formular entstehen weder ein Anspruch auf die Teilnahme am Feststellungsverfahren noch irgendwelche Verpflichtungen seitens der Interessenten oder der zuständigen Stelle. Voraussichtlich werden wir im zweiten Quartal 2025 Feststellungsverfahren anbieten.