Mindestlohn zusätzliche Last für Unternehmen
Die IHK zu Schwerin wertet die Folgen der Anhebung des Mindestlohnes mit seinen Auswirkungen auf das gesamte Lohnniveau als neue zusätzliche Last für viele Unternehmen.
Grundsätzlich begrüßt die IHK zu Schwerin das Ziel, faire Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung für alle Beschäftigten zu fördern. Dabei sind die Auswirkungen einer Anhebung des Mindestlohns in der gegenwärtig angespannten Situation der Unternehmen jedoch stark zu berücksichtigen.
Die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern und in der Bundesrepublik Deutschland ist derzeit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene von Unsicherheiten und einem zunehmenden Wettbewerbsdruck geprägt. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die gestiegenen Lohnkosten zu kompensieren, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Eine zu starke Belastung durch die Anhebungen des Mindestlohns führt zwangsläufig dazu, dass Arbeitsplätze gefährdet werden oder nötige Investitionen ausbleiben.
Die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern und in der Bundesrepublik Deutschland ist derzeit sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene von Unsicherheiten und einem zunehmenden Wettbewerbsdruck geprägt. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die gestiegenen Lohnkosten zu kompensieren, ohne ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren. Eine zu starke Belastung durch die Anhebungen des Mindestlohns führt zwangsläufig dazu, dass Arbeitsplätze gefährdet werden oder nötige Investitionen ausbleiben.
„Der Fokus der Politik darf nicht allein auf rund 22 Prozent der Beschäftigten, die einen Mindestlohn in MV erhalten, gerichtet werden“, so Matthias Belke, Präsident der IHK zu Schwerin. „Die innerbetrieblichen Auswirkungen mit den notwendigen Lohnabstandsgeboten wurden in der heutigen Verlautbarung der Staatskanzlei MV nicht berücksichtigt“, so Belke weiter. Es würden „Domino-Effekte“ mit einer notwendigen Anpassung der jeweiligen Lohngruppen entstehen, was zu einem erheblichen Anstieg der Lohnstückkosten führen wird.
„Die IHK zu Rostock setzt sich daher für eine ausgewogene Gestaltung des Mindestlohns ein, die einerseits die Einkommenssituation der Beschäftigten verbessert, andererseits aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sichert. Die innerbetrieblichen Lohnabstandsgebote sind künftig zu beachten. Statt pauschaler Anpassungen des Mindestlohns durch die Mindeslohnkommission wäre ein an den Berufsabschluss oder an die Qualifikation in den zu besetzenden Bereichen gekoppelter Mindestlohn anzudenken. Dieser muss von der sozial- und versicherungsfreien Beschäftigung der Saisonarbeitskräfte abgekoppelt werden", so Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock.
Es muss sich auch künftig am Standort Mecklenburg-Vorpommern lohnen, Obst- und Beerenfrüchte anzubauen und zu ernten. Steigen die Löhne der vielen Saisonarbeiter, werden die geernteten Früchte in Deutschland nahezu unverkäuflich, was zum Verlust zahlreicher Arbeitsplätze in verschiedenen Branchen führen kann. „Insgesamt ist es wichtig, eine Balance zu finden, die sowohl den Schutz der Arbeitnehmer als auch die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitgeber - als Fundament unserer Wirtschaft - gewährleistet". Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein sind hier gefragt. Die IHK setzt auch künftig auf die Kompetenz der Tarifpartner.