Nr. 71809
IHK Mitglied

Rechtsgrundlagen

Die Industrie- und Handelskammer Schwaben ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Augsburg und umfasst als Bezirk den Regierungsbezirk Schwaben. Neben den gesetzlichen Vorschriften des Bundes (IHK-Gesetz) und des Landes (insbesondere das Bayerische Ausführungsgesetz zum IHK-Gesetz) bildet das Satzungsrecht die Grundlage der Arbeit der IHK Schwaben.
IHK-Rechtsgrundlagen
geöffneter Ordner © Marc Dietrich - Fotolia

Die Satzung bildet die Grundlage der inneren Organisation der IHK. Sie hat sich am Rahmen des IHK-Gesetzes zu orientieren. Name und Sitz der IHK, Anzahl der Vollversammlung- sowie der Präsidiumsmitglieder sind darin geregelt.

IHK-Mitglied
Vertragsunterschrift mit Füllfederhalter und Taschenrechner © Westend61/F1online

Im Finanzstatut stehen die entscheidenden Richtlinien zur Wirtschaftsführung.

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Kugelschreiber © Medienzunft Berlin - stock.adobe.com

In der Beitragsordnung sind die maßgeblichen Regeln zur Beitragserhebung enthalten.

IHK-Wahl
Kugelschreiber macht Kreuz © demarco - Fotolia

Die Wahlordnung regelt, wie Unternehmer und Unternehmensvertreter in die Regionalversammlungen und die Vollversammlung durch die IHK-Mitglieder gewählt werden können.

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Archiv mit Ordnerschränken. © matousekfoto - stock.adobe.com

Grundbeitragsstaffel und Umlagesatz sind die wichtigsten Bestandteile der Wirtschaftssatzung.

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Geschäftsmann, der Statistiken analysiert © Blue Planet Studio

Die Gebührenordnung bildet die Grundlage für die Erhebung aller Gebühren der IHK Schwaben.

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Justitia-Statuette vor Hintergrund mit Paragraphen © Westend61/F1online

Das IHK-Gesetz ist ein Bundesgesetz, welches den gesetzlichen Rahmen der IHK festlegt. Dort sind die Aufgaben der IHK, ihr Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie ihre wesentlichen Organe (Vollversammlung, Präsidium und Hauptgeschäftsführer) geregelt.