IHK-Rechtsgrundlagen

Wirtschaftssatzungen

In der jährlichen Wirtschaftssatzung geht es unter anderem um die Staffelungskriterien und die Höhe der Grundbeiträge, um den Umlagesatz und um die Erhebung von Vorauszahlungen. Zuständig für die Verabschiedung der Wirtschaftssatzung in Verbindung mit dem Wirtschaftsplan ist ausschließlich die Vollversammlung der IHK Schwaben.