IHK-Wahl

Wahlordnung

Die Wahlordnung regelt die Details zur Wahl von Unternehmensvertretern in die 11 Regionalversammlungen sowie die anschließende Wahl der Vollversammlung durch die Mitglieder der Regionalversammlungen. Diese Mitglieder werden bei der Vollversammlungswahl deshalb Wahlmänner genannt.
Die Wahlordnung regelt somit auch die Größe der Regionalversammlungen und der Vollversammlung sowie die Wahlgruppen.
Bei der IHK Schwaben gibt es ab der Wahlperiode 2023-2028 drei Wahlgruppen:
  • Industrie (I)
  • Handel und Tourismus (II)
  • Dienstleistungen (III)
Ziel ist es, in der Vollversammlung ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Struktur des IHK-Bezirks zu erreichen. Der Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige sowie der Teilregionen Schwabens wird dabei Rechnung getragen.
Nicht zuletzt wird darin auch geregelt, dass die Wahl für die Dauer von fünf Jahren erfolgt.