6. Juli 2023

Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird

An diesem Wochenende steigen die Temperaturen erneut auf über 30 Grad – ideal für einen Nachmittag am Badesee. Aber was, wenn es auch am Montag noch so heiß ist? Hanna Schmid, Arbeitsrechts-Expertin der IHK Schwaben, erklärt, wie Unternehmen für kühle Köpfe bei ihren Beschäftigten sorgen können.
Schulkinder können an Hochsommertagen durch „Hitzefrei“ erlöst werden. Dasselbe dürften sich auch Beschäftigte wünschen. Doch rein rechtlich gibt es solch einen Anspruch nicht, sagt Hanna Schmid vom Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft der IHK Schwaben: „Der Gesetzgeber sieht „Hitzefrei“ am Arbeitsplatz nicht vor.“
Bei diesen Temperaturgrenzen wird der Arbeitgeber aktiv
Für Unternehmen gibt es zu diesem Thema Richtwerte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Demnach sollte die Temperatur im Arbeitsraum 26 Grad nicht überschreiten. Sonst ist das Unternehmen angehalten, Maßnahmen zur Temperaturregulierung zu ergreifen. Bei einer Raumtemperatur von mehr als 30 Grad ist das Unternehmen sogar verpflichtet, etwas dagegen zu unternehmen. „Wenn die Temperaturgrenze trotz aller Maßnahmen überschritten wird, dürfen die Beschäftigten trotzdem nicht einfach nach Hause gehen“, betont die Arbeitsrechts-Expertin.
Für Erfrischung und Abkühlung sorgen
Schmid rät, dass sich Beschäftigte und Führungskräfte um einen Kompromiss bemühen: „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, könnten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten zu nutzen." Oder auch ein Tischventilator oder ein Eis – all das kann dazu beitragen, einen kühlen Kopf zu bewahren.