Unterstützungsmaßnahmen

Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind

Ihre regionalen Ansprechpartner:
Nordschwaben, Westschwaben: Karin Bräuer
Allgäu: Gerhard Remmele
Wirtschaftsraum Augsburg: Jürgen Wager

Finanzielle Unterstützung

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022  KfW-Sonderprogramm UBR 2022 | KfW  wird bis zum 31.12.2023 verlängert. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind, können mit dem zinsgünstigen Sonderprogramm mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken einen Großteil ihrer Aufwände finanzieren. 
Daneben können die bestehenden Förderkreditprogramme der KfW und der LfA Förderbank Bayern zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs sowie zur Finanzierung von Investitionen herangezogen werden.

In der Zwischenzeit können bereits jetzt die bestehenden Förderkreditprogramme der KfW und der LfA Förderbank Bayern zur Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs herangezogen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat Entlastungen angesichts der stark steigenden Energiepreise angekündigt. 

BAFA Beratungsförderung für KMU

Über das BAFA können Beratungsförderprogramme für KMU beantragt werden. Gefördert wird ein Beraterhonorar von maximal 3.000 Euro netto und davon kann ein Unternehmen entweder 50 % Zuschuss oder 90 % Zuschuss erhalten, wenn die Voraussetzungen für Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegen. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Kurzarbeitergeld

Maßgeblich für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist das Vorliegen eines erheblichen Arbeitsausfalls. Lieferausfälle, Rohstoffmangel aber auch der Wegfall von Aufträgen oder Absatzmärkten können wirtschaftliche Gründe für einen Arbeitsausfall sein (vgl. § 96 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Zur Begründung muss dargelegt werden, welche konkreten Auswirkungen sich auf den Betrieb ergeben und inwiefern dies einen Arbeitsausfall verursacht. Sofern die weiteren Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld ebenfalls erfüllt werden, kann nach einer individuellen Prüfung Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Die Voraussetzungen sowie die ebenfalls in dieser Situation geltenden befristeten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, die bereits während der Corona-Pandemie geschaffen wurden, finden Sie hier
Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit
Ansprechpartnerin ist: Hanna Schmid 

Integration in den Arbeitsmarkt

Bereits der Besitz einer Fiktionsbescheinigung über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Abs. 1 AufenthG (Bestätigung der Ausländerbehörde über die Antragsstellung auf vorübergehenden Schutz) berechtigt zur Aufnahme einer Beschäftigung. Dafür muss jedoch sowohl die Fiktionsbescheinigung als auch später die Aufenthaltserlaubnis mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit erlaubt" versehen sein. Das Bundesinnenministerium hat die Ausländerbehörden angewiesen, bei Erteilung des Aufenthaltstitels eine Beschäftigungserlaubnis zu erteilen, auch wenn noch kein konkretes Arbeitsverhältnis in Aussicht steht. Betroffene können dann in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen, d. h. sowohl eine abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Bitte beachten Sie, dass es in einigen Berufen berufsrechtliche Zugangsbeschränkungen gibt. Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot.
Weitere Informationen finden Sie hier
Ansprechpartnerin ist: Hanna Schmid 

Zivilrecht und Auswirkungen auf Verträge

Die Ukraine-Krise kann auch zivilrechtliche Auswirkungen zum Beispiel auf bereits geschlossene Verträge haben. Es stellen sich deshalb zahlreiche Fragen zu den vertragsrechtlichen Konsequenzen wie, „Können Verträge mit Lieferanten etc. angepasst werden?“, „Können Klauseln zur höheren Gewalt hier weiterhelfen?“ „Welche Vorkehrungen sind nun zu treffen?“ etc. 
Einen ersten Überblick über die rechtliche Situation finden Sie in unserem IHK Spezial Webinar “Auswirkungen der Ukraine-Krise auf Vertragsverhältnisse”.
Ansprechpartnerin ist Eva Schönmetzler

Veranstaltungshinweise

Weitere Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, die durch den Ukraine-Krieg in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind,  befinden sich rechts unter weitere Informationen.