Handels- und Gesellschaftsrecht
Die GmbH und Co. KG: Definition, Vorteile und Haftung
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG). Sie entsteht durch die Verbindung einer GmbH mit mindestens einer weiteren, in der Regel natürlichen Person als Gesellschafter der KG.
- Wie wird eine GmbH & Co. KG gegründet?
- Wie sind Geschäftsführung und Vertretung bei einer GmbH & Co. KG geregelt?
- Wie ist die Haftung bei einer GmbH & Co. KG geregelt?
- Wie sind Gewinn- und Verlustbeteiligung bei einer GmbH & Co. KG geregelt?
- Welche Besonderheiten gelten für Jahresabschluss und Geschäftsbriefe?
- Was ist bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer GmbH & Co. KG zu beachten?
- Welche Regeln gelten bei einem Gesellschafterwechsel?
- Was ist bei Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern zu beachten?
- Welche Nachfolgeregeln gelten bei einer GmbH & Co. KG?
- Wie erfolgt die Auflösung und Liquidation einer GmbH & Co. KG?
- Welche steuerlichen Regeln gelten für eine GmbH & Co. KG?
- Wie wird die KG besteuert?
- Wie wird die Komplementär-GmbH besteuert?
- Welche Besonderheiten gelten für die Gesellschafter?
- Kann eine GmbH & Co. KG wie eine GmbH besteuert werden?
- Was ist bei einer personengleichen GmbH & Co. KG zu beachten?
- Welche Vorteile bietet eine GmbH & Co. KG?
- Welche Nachteile hat eine GmbH & Co. KG?
- Welche typischen Formen gibt es?
Die GmbH & Co. KG verbindet die Vorteile einer KG mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH. Bei einer klassischen KG haftet der Komplementär unbeschränkt. Bei der GmbH & Co. KG übernimmt diese Rolle eine GmbH. Die weiteren Gesellschafter sind als Kommanditisten grundsätzlich nur beschränkt haftbar.
Damit verbindet die GmbH & Co. KG die personengesellschaftliche Struktur einer KG mit der Haftungsbeschränkung der GmbH. Da dabei zwei Rechtsformen miteinander verbunden werden, sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Wie wird eine GmbH & Co. KG gegründet?
Eine GmbH & Co. KG entsteht wie eine KG im Innenverhältnis mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags zwischen Komplementär(en) und Kommanditist(en). Bei Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrags muss die Komplementär-GmbH also bereits existieren, sie kann hierfür zuvor neu gegründet worden sein oder auch schon vorher bestanden haben. Im Außenverhältnis entsteht die KG entweder mit der Aufnahme ihrer Geschäfte oder mit der Eintragung ins Handelsregister, wenn dies vorher erfolgt. Es sind mindestens ein Komplementär und ein Kommanditist zur Gründung erforderlich.
Ein Mindestkapital ist für die KG nicht vorgesehen, allerdings sollte der Gesellschaftsvertrag festlegen, welcher Gesellschafter welche Einlagen erbringt.
Die KG ist – ebenso wie eine neu gegründete Komplementär-GmbH – notariell zum Handelsregister anzumelden. Hinsichtlich der Firmierung der Gesellschaft ist zu beachten, dass KG- und GmbH-Firma sich voneinander unterscheiden müssen, wenn sie am selben Ort ansässig sind. Hierzu reicht es aus, wenn ein besonderer Zusatz in die Firma der Komplementär-GmbH eingebaut wird, zum Beispiel „ABC Verwaltungs-GmbH“ für die „ABC GmbH & Co. KG“.
Wie sind Geschäftsführung und Vertretung bei einer GmbH & Co. KG geregelt?
Die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH & Co. KG übernimmt die Komplementär-GmbH. Da diese durch ihre Geschäftsführer handelt, führt und vertritt im Ergebnis der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH auch die KG.
Das ermöglicht zudem, dass Personen, die selbst keine Komplementäre sind, die KG führen können. So können etwa Kommanditisten über ihre Bestellung zu Geschäftsführern der Komplementär-GmbH maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung der GmbH & Co. KG nehmen.
Wie ist die Haftung bei einer GmbH & Co. KG geregelt?
Bei einer klassischen KG haftet der Komplementär grundsätzlich unbeschränkt, während die Haftung der Kommanditisten auf ihre Einlage beschränkt ist. Bei der GmbH & Co. KG übernimmt jedoch eine GmbH die Komplementärstellung. Dadurch haften grundsätzlich alle Gesellschafter nur beschränkt.
Auf diese besondere Haftungssituation weist der Firmenzusatz „GmbH & Co.“ hin.
Wie sind Gewinn- und Verlustbeteiligung bei einer GmbH & Co. KG geregelt?
Für die Gewinn- und Verlustverteilung gelten grundsätzlich die Regeln des KG-Rechts. Am Ende des Wirtschaftsjahres werden Gewinn oder Verlust ermittelt und den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet. Die Gewinnverteilung kann dabei von der Höhe der jeweiligen Einlagen abweichen.
Die gesetzlichen Regelungen können durch den Gesellschaftsvertrag angepasst werden. Sind die Kommanditisten zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH und in beiden Gesellschaften gleich beteiligt, kann die GmbH ohne eigenen Kapitalanteil und Stimmrecht auskommen. In diesem Fall sollte die KG jedoch die Kosten der GmbH übernehmen und ihr eine angemessene Haftungsvergütung zahlen.
Welche Besonderheiten gelten für Jahresabschluss und Geschäftsbriefe?
Bei der GmbH & Co. KG sind grundsätzlich zwei getrennte Jahresabschlüsse zu erstellen: einer für die KG und einer für die Komplementär-GmbH. Ist die GmbH ausschließlich als Komplementärin tätig und führt keine eigenen Geschäfte, kann ihr Jahresabschluss entsprechend schlank ausfallen.
Beide Jahresabschlüsse müssen grundsätzlich im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Zudem müssen die Geschäftsbriefe bestimmte gesetzliche Pflichtangaben enthalten.
Was ist bei Änderungen im Gesellschafterbestand einer GmbH & Co. KG zu beachten?
In diesem Bereich kommt die Verquickung der beiden verschiedenen Gesellschaftsformen ganz besonders zum Tragen. KG und GmbH folgen unterschiedlichen Regeln, die ohne vorherige Vereinbarung in den Gesellschaftsverträgen zu einer ungewollten Zersplitterung der Mitgesellschafter führen können.
Welche Regeln gelten bei einem Gesellschafterwechsel?
Bei einem Gesellschafterwechsel gelten für GmbH und KG unterschiedliche Formvorschriften: Die Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils muss notariell beurkundet werden. Ein Kommanditanteil kann dagegen grundsätzlich formfrei übertragen werden; die Änderung ist lediglich notariell beglaubigt zum Handelsregister anzumelden.
Um ungewollte Beteiligungsstrukturen zu vermeiden, können im Gesellschaftsvertrag entsprechende Sicherungsmechanismen vorgesehen werden. Möglich sind etwa gleichlaufende Beteiligungen an GmbH und KG, besondere Einziehungsgründe oder ein Zustimmungsvorbehalt für Anteilsübertragungen.
Was ist bei Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern zu beachten?
Gerade bei Konflikten unter Gesellschaftern sind klare Regelungen zu Kündigung und Ausschluss wichtig. Für GmbH und KG gelten dabei unterschiedliche Regeln: Bei der KG kann die Kündigung grundsätzlich zum Ausscheiden eines Gesellschafters führen, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht. Bei der GmbH gibt es dagegen keine ordentliche Kündigung; mögliche Ausschlussgründe sollten daher im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.
Die Gesellschaftsverträge von GmbH und KG sollten aufeinander abgestimmt sein, insbesondere bei Ausschluss- und Ausscheidensgründen. Auch die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters sollte geregelt werden. Nach § 135 HGB besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine dem Wert des Anteils angemessene Abfindung, soweit gesellschaftsvertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Welche Nachfolgeregeln gelten bei einer GmbH & Co. KG?
Während die Erben eines GmbH-Gesellschafters gemeinschaftlich in die Rechtsposition des Erblassers eintreten, werden die einzelnen Miterben bei der KG jeweils zu Kommanditisten in Höhe ihres Erbanteils. Mögliche Instrumente zur Vermeidung dieser Zersplitterung in den Gesellschaftsverträgen sind spezielle Nachfolge-, Abtretungs- oder Einziehungsklauseln. Insbesondere in Familiengesellschaften dienen solche Klauseln dazu, die Anteilsquote der einzelnen Familienstämme unverändert zu halten.
Wie erfolgt die Auflösung und Liquidation einer GmbH & Co. KG?
Für die KG gelten die gesetzlichen Auflösungsgründe des HGB. Dazu zählen insbesondere der Ablauf der vereinbarten Zeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eine gerichtliche Entscheidung oder ein Auflösungsbeschluss. Bei einer GmbH & Co. KG können weitere gesetzliche Auflösungsgründe hinzukommen, etwa die Ablehnung eines Insolvenzantrags mangels Masse. Der Gesellschaftsvertrag kann zusätzliche Auflösungsgründe vorsehen.
Die Auflösung führt nicht unmittelbar zur Löschung der Gesellschaft, sondern grundsätzlich zur Liquidation. Dabei werden die laufenden Geschäfte abgewickelt, Verbindlichkeiten beglichen und ein verbleibendes Vermögen an die Gesellschafter verteilt. Bis zum Abschluss der Liquidation bestehen die Gesellschaften fort und müssen weiterhin ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Die Gesellschafter können anstelle der Liquidation auch eine andere Form der Abwicklung vereinbaren.
Welche steuerlichen Regeln gelten für eine GmbH & Co. KG?
Die GmbH & Co. KG ist steuerlich etwas komplexer, weil zwischen KG, Komplementär-GmbH und deren Gesellschaftern unterschieden wird. Grundsätzlich wird die KG wie eine Personengesellschaft und die Komplementär-GmbH wie eine GmbH besteuert. Hinzu kommen insbesondere Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Bei Grundstücken oder Immobilien kann außerdem Grunderwerbsteuer anfallen.
Wie wird die KG besteuert?
Die KG selbst zahlt grundsätzlich keine Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Ihr Gewinn wird ermittelt und den Gesellschaftern zugerechnet. Natürliche Personen versteuern ihren Gewinnanteil mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz.
Gewerbesteuer fällt dagegen auf Ebene der KG an. Dabei gilt grundsätzlich ein Freibetrag von 24.500 Euro; die konkrete Höhe der Steuer hängt vom Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ab. Auch umsatzsteuerlich gelten die allgemeinen Regeln für Personengesellschaften.
Wie wird die Komplementär-GmbH besteuert?
Die Komplementär-GmbH unterliegt grundsätzlich der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Ist sie ausschließlich als Komplementärin tätig und erzielt lediglich Beteiligungseinkünfte, kann die Gewerbesteuer unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Für die Umsatzsteuer ist die reine Übernahme der Geschäftsführung als Ausfluss der Gesellschafterstellung grundsätzlich nicht ausreichend; anders kann es bei einem gesonderten Entgelt oder einer eigenen Geschäftstätigkeit der GmbH sein.
Welche Besonderheiten gelten für die Gesellschafter?
Bei natürlichen Personen wird der Gewinnanteil als Kommanditist grundsätzlich mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Die Gewerbesteuer der KG wird dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf die Einkommensteuer angerechnet. Verluste können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden, allerdings bestehen insbesondere bei einem negativen Kapitalkonto Einschränkungen.
Auch Ausschüttungen der Komplementär-GmbH an ihre Gesellschafter werden grundsätzlich besteuert. Dabei hängt die konkrete Besteuerung unter anderem davon ab, ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person ist und ob die Beteiligung zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört.
Kann eine GmbH & Co. KG wie eine GmbH besteuert werden?
Seit 2022 können Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich nach § 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optieren. Die Gesellschaft wird dann für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer im Wesentlichen wie eine Kapitalgesellschaft behandelt. Die Option ist unwiderruflich und kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Ob sie sinnvoll ist, sollte daher anhand der konkreten Verhältnisse geprüft werden.
Was ist bei einer personengleichen GmbH & Co. KG zu beachten?
Sind die Gesellschafter der Komplementär-GmbH zugleich Kommanditisten der KG, können die GmbH-Anteile steuerlich zum Sonderbetriebsvermögen II gehören. Dadurch können Ausschüttungen der GmbH bei natürlichen Personen als gewerbliche Einkünfte behandelt werden.
Auch bei Geschäftsführergehältern können Besonderheiten gelten: Ist der Geschäftsführer zugleich Kommanditist der KG, kann die Vergütung steuerlich als gewerbliche Einkünfte behandelt werden. Bei einer zusätzlichen eigenen Geschäftstätigkeit der Komplementär-GmbH kann eine Aufteilung erforderlich sein.
Welche Vorteile bietet eine GmbH & Co. KG?
Die GmbH & Co. KG verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH mit der Flexibilität einer Personengesellschaft. Zu den wesentlichen Vorteilen zählen:
- Die Gesellschafter können unter bestimmten Voraussetzungen Verluste steuerlich mit anderen Einkünften verrechnen.
- Die Geschäftsführung kann bei einem oder wenigen Geschäftsführern der Komplementär-GmbH gebündelt werden.
- Auch Nichtgesellschafter können die Geschäftsführung übernehmen, was insbesondere bei Nachfolgeregelungen interessant sein kann.
- Der Gesellschaftsvertrag lässt sich flexibel gestalten.
- Durch die Aufnahme weiterer Kommanditisten kann vergleichsweise flexibel neues Eigenkapital beschafft werden.
- Vermögensgegenstände können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich buchwertneutral übertragen werden.
- Beteiligungen lassen sich grundsätzlich flexibel übertragen.
- Gesellschafter können vergleichsweise unkompliziert auf ihre Gewinnanteile zugreifen.
Welche Nachteile hat eine GmbH & Co. KG?
Die Verbindung von GmbH und KG führt zu einer komplexeren Struktur. Dadurch entstehen insbesondere ein höherer Beratungsbedarf sowie zusätzliche Kosten und Formalitäten. Zudem bestehen umfangreiche Publizitätspflichten, da die Jahresabschlüsse von GmbH und KG offengelegt werden müssen. Ein weiterer Nachteil ist der fehlende Zugang zum Kapitalmarkt.
Welche typischen Formen gibt es?
Bei der GmbH & Co. KG im engeren Sinne sind die Gesellschafter der KG zugleich an der Komplementär-GmbH beteiligt. Diese Form eignet sich insbesondere für Familienunternehmen.
Bei der Einheits-GmbH & Co. KG hält die KG sämtliche Anteile an der Komplementär-GmbH. Die Kommanditisten sind dadurch mittelbar auch an der GmbH beteiligt. Das kann die Unternehmensführung und die Gestaltung von Gesellschafterwechseln vereinfachen.
Bei einer Publikums-GmbH & Co. KG gibt es eine Vielzahl von Kommanditisten, die nicht an der Komplementär-GmbH beteiligt sind. Geschäftsführung und Kapitalbeteiligung sind damit voneinander getrennt. Hier sind besondere Schutzmechanismen für die Anleger wichtig.
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