KLIMASCHUTZ-BEWERTUNG VERÖGERT B12 AUSBAU

B 12-Ausbau: „Ergänzendes Verfahren“ kostet ein Jahr

Formal gesehen hat das Staatliche Bauamt Kempten für den gut zehn Kilometer langen Abschnitt der Bundesstraße B 12 zwischen Jengen/Buchloe (Anschluss an die Autobahn A 96) und Untergermaringen schon seit fast zwei Jahren Baurecht, denn am 1. Juni 2022 hatte die Regierung von Schwaben den Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben erteilt. Dennoch muss sich die Kemptener Behörde, die den vierstreifigen Ausbau des „Allgäuschnellwegs“ zwischen Buchloe und Kempten plant, voraussichtlich mindestens ein weiteres Jahr gedulden, bis sie tatsächlich weiterplanen und vor allem in den Grunderwerb gehen kann: Die Regierung von Schwaben hat entschieden, die Umweltverträglichkeitsstudie, die der Planfeststellung zugrunde liegt, um eine Betrachtung zum globalen Klimaschutz und zum Flächenverbrauch zu ergänzen.
Hintergrund sind drei Klagen, die derzeit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München liegen. Die Stadt Buchloe und die Gemeinde Jengen haben sich wegen des Hochwasserschutzes und der Ausgleichsflächen an das Gericht gewandt; der Bund Naturschutz sieht den Klimaschutz in den Planungen nicht ausreichend berücksichtigt und verlangt, dass die Straße nicht vierstreifig mit Standstreifen 28 Meter breit ausgebaut wird, sondern – ähnlich wie die B 19 südlich von Waltenhofen – nur 21 Meter breit und ohne Strandstreifen. Das Staatliche Bauamt lehnt dies ab, zum einen aus Gründen der Verkehrssicherheit, zum anderen weil dieser Querschnitt nach den derzeit geltenden technischen Richtlinien nicht mehr vorgesehen ist.
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ruht, bis die Unterlagen aus dem „ergänzenden Verfahren zum Planfeststellungsbeschluss“ der Regierung von Schwaben vorliegen; danach können sich die Kläger erneut äußern. Die neue rechtliche Bewertung ist nach Darstellung der Regierung von Schwaben erforderlich geworden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Mai 2022 in einem anderen Verfahren erklärt habe, die Klimaschutzbelange seien nicht ausreichend bewertet worden. Mit der zusätzlichen „Schleife“ soll Rechtssicherheit geschaffen werden – doch der ursprünglich vorgesehene Baubeginn für die „autobahnähnliche“ B 12 in der ersten Hälfte dieses Jahres ist damit hinfällig geworden. Durch dieses ergänzende Verfahren „verlieren wir unglaublich viel Zeit“, sagte der zuständige Abteilungsleiter Thomas Hanrieder vom Staatlichen Bauamt in Kempten gegenüber der „Allgäuer Zeitung“.
Die Allgäuer IHK-Regionalversammlungen hatten sich bereits am 27. Oktober 2020 in einem gemeinsamen Positionspapier zum Ausbau der B 12 gegen eine damals von Umweltverbänden und Teilen der Kommunalpolitik begonnene Diskussion um die Ausbaubreite bzw. -standards gewandt, weil die Diskussion und eine mögliche Neuplanung das Vorhaben um Jahre zurückwerfen würden. Die Position ist am 11. Juli 2023 von den Regionalversammlungen bekräftigt worden. Gleichwohl führt das notwendig gewordene „ergänzende Verfahren“ nun zu genau diesem Effekt – selbst wenn es am Ende bei den ursprünglichen Ausbauplänen des Staatlichen Bauamts bleibt.
Die Unterlagen der Regierung von Schwaben zum „ergänzenden Verfahren“ liegen bis zum 11. April 2024 öffentlich aus; Einwendungen sind bis zum 13. Mai 2024 möglich.