Güterverkehr / Logistik

Sozialvorschriften für den Güterverkehr

Durch die Änderung der Fahrpersonalverordnung (FPersV) am 20. Mai 1998 ist ab diesem Zeitpunkt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschl. Anhänger) vom mehr als 2,8 t bis einschließlich 3,5 t die im August 1997 abgeschaffte Aufzeichnungspflicht erneut eingeführt worden.
Somit gelten für alle Fahrer dieser Fahrzeuge (auch für selbst fahrende Unternehmer) folgende Verpflichtungen:
  • Sie haben die gleichen Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten, wie Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t.
  • Sie haben für jeden einzelnen Tag, an dem Sie diese Fahrzeuge lenken, folgende Aufzeichnungen vorzunehmen:
Vor Beginn der Fahrt:
Vor- und Zuname, amtl. Kennzeichen des Fahrzeuges, Datum, Anfangskilometerstand und Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsschicht.
Während der Fahrt:
Jeweils Beginn und Ende der Lenkzeiten, sonstigen Arbeitszeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Pausen beziehungsweise Ruhezeiten.
Am Ende der Schicht:
Wiederum diesen Zeitpunkt, den End-Kilometerstand und die Kilometerdifferenz der gesamten Fahrstrecke.
Diese Aufzeichnungen sind jeweils unverzüglich vorzunehmen und vom Fahrer für jeden Tag der laufenden Woche und für den letzten Tag der Vorwoche, an dem er ein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug gelenkt hat, mitzuführen und auf Verlangen der Polizei, BAG und dem Gewerbeaufsichtsamt vorzulegen.
Nach Ablauf der Mitführungsverpflichtung sind die Aufzeichnungen umgehend dem Arbeitgeber auszuhändigen und dieser hat sie ein Jahr aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Aufzeichnungen wöchentlich zu prüfen und bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitbestimmungen mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für deren Abstellung zu sorgen.
Für die Aufzeichnungen ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Es wird aber in der Verordnung selbst ein Muster empfohlen, das verwendet werden kann.
Ebenso kann die Aufzeichnungspflicht dadurch erfüllt werden, dass im Fahrzeug ein Kontrollgerät eingebaut wird. Sofern im Fahrzeug ein Kontrollgerät eingebaut ist, ist dies während der gesamten Schicht zwingend zu betreiben.
Bezugsquellen für Kontrollbücher:
  • Vogel-Verlag München, Tel. 089/203043-1600
  • RNK-Verlag, Tel. 01805/765837524