Neue Regelung seit dem 23. Dezember 2020

Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten

Mit Wirkung vom 23. Dezember 2020 trat das “Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäusern” in Kraft. 
Aufgrund des Gesetzes werden die Vorschriften im BGB hinsichtlich der Maklerprovisionen neu gefasst. Ziel des Gesetzgebers ist, private Käufer von Wohnimmobilien von Kaufnebenkosten zu entlasten.

Welche Varianten der Maklervergütung sind möglich?

Die neuen Regelungen betreffen den Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher. Sie gelten nicht für den Verkauf von Baugrundstücken, Gewerbeimmobilien, Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Immobilien sowie für die Vermittlung von Mietverträgen.
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Doppelmakler
§ 656c BGB n. F.
Maklervertrag mit Verkäufer mit Abwälzungsvorbehalt
§ 656d BGB n. F
Maklervertrag mit
Verkäufer ohne
Abwälzungsvorbehalt

§ 652 BGB
Suchauftrag des Käufers
§ 652 BGB
Doppelprovision
Paritätische Aufteilung
Provisionslast bei Verkäufer
Käufer trägt bis zu 50 % durch Übernahmevereinbarung
Provisionslast bei Verkäufer
Provisionslast bei Käufer
Provisionsansprüche werden mit Abschluss des Kaufvertrages fällig, kein
Zahlungsnachweis notwendig; deklaratorische Maklerklausel empfehlenswert
Käufer muss erst zahlen, wenn Verkäufer oder Makler nachgewiesen haben, dass Auftraggeberanteil gezahlt wurde (Überweisungsträger, Bankbeleg)
Verkäufer zahlt, wenn Hauptvertrag zustande kommt
Käufer zahlt, wenn Hauptvertrag zustande kommt

Was ist sonst noch zu beachten?

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf künftig der Textform (z. B. E-Mail).
Wurde vor dem 23.12.2020 mit einem Verkäufer ein Maklervertrag abgeschlossen und ist vorgesehen, dass die Zahlung der Provision nur durch den Käufer erfolgt und wird der Vertrag mit dem Käufer erst nach dem 23.12.2020 abgeschlossen, so kann hier nicht mehr zur Anwendung kommen, dass der Käufer die alleinige Provision übernehmen muss.