Sonderregelung für den Blumenhandel

Öffnungszeiten am Muttertag 2024

In Bayern dürfen Blumengeschäfte am 12. Mai 2024 von 8:00 bis 12:00 Uhr öffnen. Die Ausnahmebewilligung trägt damit dem gesteigerten Versorgungsbedürfnis an frischen Blumen am Muttertag Rechnung.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat auch in diesem Jahr eine Ausnahmebewilligung für eine Verlängerung der zulässigen Ladenöffnungszeiten von Blumengeschäften am Sonntag den 12. Mai 2024 (Muttertag) erlassen.
Es gelten folgende Auflagen:
  • Es dürfen nur Verkaufsstellen öffnen, deren Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 % beträgt.
  • Die Gesamtöffnungszeit der Verkaufsstellen darf die zugelassene Verkaufszeit von vier Stunden zwischen 8:00 und 12:00 Uhr nicht ‎überschreiten.
Soweit in Gemeinden am 12. Mai 2024 eine Ladenöffnung bereits aufgrund anderer Regelungen – wie in Kur- und Erholungsorten oder aufgrund von verkaufsoffenen Sonntagen – möglich ist, findet diese Regelung dort keine Anwendung. 
Nähere Informationen hierzu finden Sie in Paragraph 1 der Bayerischen ‎Ladenschlussverordnung (Kur- und Erholungsorte) sowie in Paragraph 14 Ladenschlussgesetz (verkaufsoffene Sonntage).
Gesetzliche bzw. tarifliche Bestimmungen über die zulässige Arbeitszeit bleiben unberührt. Bezüglich der Arbeitszeiten des Verkaufspersonals wird auf Paragraph 17 Ladenschlussgesetz hingewiesen. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Mutterschutzgesetzes sind einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung zur befristeten Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten am Sonntag, 12. Mai 2024 kann hier eingesehen werden.