Branchenservice Hotellerie und Gastronomie

Allergenkennzeichnung im Gastronomiebetrieb

Rechtliche Grundlagen

Alle an den Verbraucher abgegebenen Lebensmittel müssen eine Allergenkennzeichnung aufweisen.Geregelt ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Lebensmittelinformationsverordnung.

Möglichkeiten zur Kennzeichnung im Gastronomiebetrieb

  • Die Allergene sind in der Speisekarte direkt mit ihrer Bezeichnung vermerkt.
  • In der Speisekarte sind die Allergene mit Nummern, Buchstaben oder Symbolen vermerkt und es ist dazu eine Legende erstellt.
  • Die Erstellung und Bereithaltung einer zusätzlichen Allergiker-Speisekarte mit allen Bezeichnungen der Allergene bei den Gerichten plus Information per Aushang oder in der Standardspeisekarte, dass es eine Allergiker-Karte gibt.
  • Servicekräfte erteilen mündliche Auskunft und es existiert ein Aushang, der deutlich auf Allergiker-Information hinweist. Zusätzlich erfolgt eine schriftliche Dokumentation.
  • Die Kennzeichnung der Allergene in Speisen auf dem Buffet oder in der Auslage werden mit einem Schild oder auf einem Monitor gekennzeichnet.
  • Die Kennzeichnung von Allergenen in Speisen auf einem Aushang, einer Tafel oder einem Schild erfolgt analog der Kennzeichnung in Speisenkarten.

Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?

Welche Allergene Sie kennzeichnen müssen, finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Hilfe bei der Umsetzung

Benötigen Sie Tipps oder Hilfe bei der Umsetzung der Allergenkennzeichnung in Ihrem Unternehmen? Nehmen Sie einfach Kontakt mit unserer Branchenexpertin Ulrike Weber auf. Sie erreichen sie telefonisch unter 0821 3162-377 oder per Email.