Immobiliardarlehensvermittler

Mitteilung von Änderungen

Immobiliardarlehensvermittler sind verpflichtet bestimmte Änderungen ihres Geschäftsbetriebs der Erlaubnisbehörde mitzuteilen.

Ihre Registerdaten haben sich geändert?

Wenn sich Ihre im Register gespeicherten Daten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Dies ist z. B. der Fall, wenn sich Ihre Betriebsanschrift geändert hat oder in Ihrer GmbH ein neuer Geschäftsführer tätig wird.

Ihr Mitarbeiterstamm hat sich geändert?

Ebenso sind Sie verpflichtet, der zuständigen Registerbehörde, der IHK für München und Oberbayern, zu melden, wenn
  • Mitarbeiter, die unmittelbar bei der Vermittlung von oder Beratung zu Verträgen im Sinne von § 34i Absatz 1 GewO ihre Tätigkeit aufgenommen haben, um diese in das Vermittlerregister eintragen zu lassen und
  • sich bei registrierten Mitarbeitern die Tätigkeit geändert hat oder das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde.

Weitere Pflichten in Bezug auf Beschäftigte, die Sie beachten müssen!

Als Erlaubnisinhaber müssen Sie sicherstellen, dass Mitarbeiter, die beraten und vermitteln über einen Sachkundenachweis nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 GewO verfügen und prüfen, dass diese zuverlässig sind. Diese Pflichten haben Sie als Erlaubnisinhaber auch hinsichtlich von Mitarbeitern, die bei der Vermittlung von oder der Beratung zu Verträgen im Sinne von § 34i Absatz 1 GewO nur mittelbar, d. h. ohne direkten Kundenbezug, mitwirken. Solche Mitarbeiter werden jedoch nicht im Vermittlerregister registriert.

Was müssen Sie im Falle eines Erlaubnisverzichts tun?

Sofern Sie als Immobiliardarlehensvermittler auf Ihre Erlaubnis nach § 34i GewO verzichten möchten, können Sie dies der IHK für München und Oberbayern mitteilen.

Alle erforderlichen Formulare finden Sie bei der IHK für München und Oberbayern.