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Aktuell kann es zu Einschränkungen im Mobilfunknetz von o2 kommen, da im Raum Augsburg mehrere Basisstationen betroffen sind. Wir haben keinen Einfluss auf diese Netzstörung, möchten Sie aber über das Problem informieren, da es zu Schwierigkeiten bei der Erreichbarkeit unserer Fachberater kommen kann. Das Kundenmanagement der IHK Schwaben bleibt weiterhin unter 0821/3162-0 erreichbar. Alternativ können Sie uns per E-Mail kontaktieren, zentral an info@schwaben.ihk.de oder direkt an die einzelnen Fachberater.
Nr. 70505
Länderschwerpunkt
USA
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind die größte Volkswirtschaft der Welt. Sie gehören aufgrund ihrer Größe und der Kaufkraft von mehr als 330 Millionen Einwohnern zu den lohnendsten Märkten weltweit. Die USA sind der weltgrößte Absatzmarkt für Importgüter überhaupt und mit knapp 32 Milliarden Euro Handelsvolumen einer der größten Außenhandelspartner des Freistaats Bayern.
Im Rahmen der „Kernkompetenz International“ hat die IHK Schwaben das Thema USA einen besonderen Schwerpunkt gesetzt. Neben der Beratung zu Exportbestimmungen gehören das Vermitteln allgemeiner Informationen genauso wie Individualrecherchen zum amerikanischen Markt zu unseren Kernaktivitäten. Die Vermittlung von Förderprogrammen, eine Vielzahl von Fachveranstaltungen zu Themen wie Haftungsrisiken, US-Produkthaftung oder Mitarbeiterentsendung und ein aktives Networking runden unser Leistungsangebot für die schwäbische Wirtschaft ab.
Viele weitere Länderinformationen auch zum Export, Import, Zahlen, Daten, Fakten und auch Kontaktadressen zur Delegation, finden Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern der Industrie- und Handelskammern in Bayern.
In den USA ansässige Unternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Einholung des Formulars „Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding“ bei einer Bestellung von Produkten oder der Beauftragung von Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen zu verlangen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Die US Sales Tax gilt als eine der häufigsten Fallstricke für ausländische Firmen, die in die Vereinigten Staaten exportieren. Aufgrund der Vielzahl von Jurisdiktionen, Regelungen und Ausnahmen ist das Thema US-Steuerrecht äußerst komplex und in der Praxis sind Fehler auf diesem Gebiet oftmals sehr kostspielig.
Das United States Mexico Canada Agreement (USMCA) hat seinen Vorläufer Nafta abgelöst. Die USA, Kanada und Mexiko haben das USMCA ratifiziert und dies notifiziert. Somit ist das USMCA am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.
Bei der Wareneinfuhr in die USA gibt es eine Reihe von Importvorschriften, die es zu berücksichtigen gilt. Werden Einfuhrverbote und Beschränkungen nicht beachtet, ist eine Einfuhr in das Zollgebiet bzw. ein Verkauf betroffener Produkte in den USA nicht möglich.
Der US-amerikanische Markt gilt als einer der schwierigsten Auslandsmärkte. Für innovative Produkte besteht ein großes Potenzial. Jedoch ist es notwendig, sich über das Marktpotential seiner Produkte, die Preis- und Qualitätserwartungen sowie die Vertriebsformen vor dem Markteinstieg umfassend zu informieren.