Steuern und Abgaben

Strompreisbestandteile 2024


Hier erhalten Sie einen Überblick über die Entwicklung der Steuern und Abgaben im Strompreisbereich für das Jahr 2024.
Für alle dieser Steuern und Abgaben sind unter Umständen auch reduzierte Steuer- oder Umlagesätze möglich. Hier finden Sie mehr Informationen und die Möglichkeit Ihre Chancen zu prüfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Preisen um vorläufige Angaben handelt, die sich bis zum Jahreswechsel noch ändern können.

EEG-Umlage

Die EEG-Umlage beträgt  3,723 ct/kWh .
Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung können sich energieintensive Unternehmen teilweise von der vollen EEG-Umlagelast befreien lassen. Hier finden Sie weitere Informationen den Befreiungsmöglichkeiten.

Offshore-Netzumlage

Die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2024 fällt mit 0,656 Cent/kWh (2023: 0,591 Cent/kWh) um fast 11 Prozent höher aus. Mehr zu den Befreiungsmöglichkeiten finden Sie im Merkblatt. Die Entlastungen sind wie bei der KWK-Umlage zukünftig an den EEG-Begrenzungsbescheid gebunden und stehen nur stromintensiven Unternehmen zur Verfügung.

KWK-Umlage

Die KWK-Umlagesinkt von 0,357 Cent/kWh auf 0,275 Cent/kWh. Endabnehmer die bisher nach der Abnehmerkategorie B und C besteuert wurden, werden seit 2017 analog zur Besonderen Ausgleichsregelung (EEG-Umlage) besteuert.

§19-Umlage

Für Strommengen unter 1.000.000 kWh beträgt die Umlage zur Finanzierung der individuellen Netzentgelte 0,403 ct/kWh. Für Unternehmen mit in den Letztverbrauchergruppen B und C werden die Strommengen darüber mit 0,05 bzw. 0,025 ct/kWh besteuert. Mehr dazu finden Sie direkt bei den Übertragungsnetzbetreibern.

Umlage für abschaltbare Lasten

Die Umlage beträgt für alle Letztverbraucher  0,003 ct/kWh. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird dazu genutzt, Vergütungszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an Anbieter von "Abschaltleistung" auszugleichen.

Netzentgelte im Gebiet der Amprion GmbH

Der Regierungsbezirk Bayerisch-Schwaben liegt im Gebiet des Übertragungsnetzbetreibers Amprion. Aufgrund der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte werden nun Kostensteigerungen wirksam. Je nach Verteilnetzbetreiber, die diese Steigerungen an die Endkunden weitergeben müssen, können die Preisentwicklungen variieren. 
Von einigen Steuern und Abgaben können sich Unternehmen auch befreien lassen bzw. eine Reduzierung beantragen. Mehr dazu finden Sie hier.

Betrachten Sie diesen Artikel bitte als Hilfestellung ohne Anspruch auf rechtliche Sicherheit und Vollständigkeit.