Hilfestellung

Merkblatt | geschlossene Verteilnetze & Kundenanlagen

Versorgungsnetze die als „Kundenanlagen“ eingestuft werden, haben rechtliche Vorteile, die sich auch finanziell auswirken können. Es muss vorab aber eine Unterscheidung zwischen einer „Kundenanlage“ und einem „geschlossenen Verteilnetz“ erfolgen. Ein neues Merkblatt hilft Ihnen bei dieser Unterscheidung.
Unter der Überschrift "Kundenanlage und geschlossenes Verteilernetz – Abgrenzungen | Voraussetzungen | Empfehlungen" hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ein Merkblatt zusammengestellt.
 Mit einem Umfang von 11 Seiten erklärt der DIHK die Kriterien der Abgrenzung, den aktuellen Stand der Rechtsprechung und übliche Fallstricke. Ob es sich im konkreten Einzelfall um eine Kundenanlage oder ein geschlossenes Verteilernetz handelt, sollte in unklaren Fällen aber nicht ohne juristischen Rat entschieden werden.
Diese Unterscheidung ist unter Umständen auch im Zuge des Marktstammdatenregisters relevant. Wir bitten die Meldepflichten in diesem Zuge zu beachten.