Nachhaltigkeit - 26.08.2026
Mikroplastik: Meldungen bis Mai 2027
Für bestimmte Unternehmen gelten seit 2026 neue Berichtspflichten zu Mikroplastik-Emissionen. Wer synthetische Polymermikropartikel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, sollte prüfen, ob eine Meldung an die ECHA erforderlich ist.
Erste Unternehmen meldeten bis Mai 2026
Die europäische Mikroplastik-Beschränkung hat die betriebliche Praxis erreicht: Bis zum 31. Mai 2026 mussten erste Unternehmen ihre geschätzten Umweltfreisetzungen synthetischer Polymermikropartikel, kurz SPM, an die Europäische Chemikalienagentur ECHA melden. Grundlage ist der Beschränkungseintrag Nr. 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung. Die Meldung umfasst die Emissionen aus dem vorherigen Kalenderjahr und erfolgt jährlich.
Kunststoffverarbeiter zuerst im Fokus
Zunächst betroffen waren vor allem Hersteller und nachgeschaltete industrielle Anwender von SPM in Form von Granulaten, Flocken und Pulvern. Entscheidend ist, ob diese Stoffe als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung in industriellen Anlagen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Hersteller und Formulierer von Kunststoffgranulaten, Compoundeure sowie Spritzgussunternehmen. Als Ausgangsmaterialien gelten Kunststoffgranulate, -flocken oder -pulver, die etwa bei der Compoundierung, beim Formgießen oder in Extrusionsverfahren verwendet werden.
Weitere Meldefrist folgt 2027
Für weitere Unternehmen greift die Berichtspflicht ein Jahr später. Bis zum 31. Mai 2027 müssen unter anderem andere Hersteller synthetischer Polymermikropartikel sowie industrielle Anwender berichten, die SPM in Anlagen verwenden. Das kann beispielsweise Formulierer von SPM-haltigen Gemischen wie Lacken, Farben, Klebstoffen oder Zement betreffen. Ebenfalls ab 2027 können Lieferanten bestimmter Produkte meldepflichtig sein, wenn diese synthetische Polymermikropartikel enthalten und erstmals für gewerbliche Anwender oder Verbraucher in Verkehr gebracht werden.
Meldung erfolgt über IUCLID und REACH-IT
Gemeldet werden pro Verwendung die geschätzten SPM-Emissionen in die Umwelt. Dabei sind alle Emissionen des letzten Kalenderjahres über sämtliche Standorte hinweg zusammenzufassen. Die Einreichung erfolgt nicht formlos, sondern über ein IUCLID-Dossier, das anschließend über REACH-IT an die ECHA übermittelt wird. Die ECHA stellt hierfür bereits Hilfestellungen bereit, darunter einen Leitfaden, ein IUCLID-Handbuch, ein teilweise vorausgefülltes Template sowie ein Videotutorial.
