IHK Ulm

Unterrichtung nach § 3 Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg

Wer eine Gaststätte oder ein Hotel betreiben möchte, muss in Baden-Württemberg künftig kein Erlaubnisverfahren mehr durchlaufen. Ab dem 1. Januar 2026 genügt eine Anzeige bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Mit dieser Anzeige erfüllen Sie gleichzeitig die Anforderungen nach Gaststättenrecht und Gewerbeordnung. Die Anzeige für stehende Gewerbe müssen sechs Wochen vor Eröffnung bei der zuständigen Behörde eingehen. Das neue Gaststättengesetz finden Sie zum Download unter “Weitere Informationen”

Nachweis der fachlichen Eignung

Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung ist ab dem 1. Januar 2026 für alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe verpflichtend, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird. Ausgenommen sind nur Personen mit einschlägigen Kenntnissen aus Ausbildung oder Studium. Die Unterrichtung wird modernisiert und umfasst neben lebensmittelrechtlichen Vorschriften auch weitere relevante Themen für den Gaststättenbetrieb. Die Verwaltungsvorschrift zur Gaststättenunterrichtung finden Sie unter “Weitere Informationen”

Inhalte der Unterrichtung

  • Lebensmittelrecht und Lebensmittelüberwachung
  • Hygienevorschriften
  • Kennzeichnung von Speisen und Getränken
  • Weitere praxisrelevante Vorgaben
  • Hier finden Sie die kompletten Inhalte gem. der Verwaltungsvorschrift. (Link folgt)

Befreiung von der Unterrichtung

Von der Unterrichtung ist befreit, wer über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt, deren Abschlussprüfung entsprechende lebensmittelrechtliche Kenntnisse beinhaltet. Falls dies der Fall ist, sprechen Sie uns bitte an. Tel. 0731/173-250. Eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung befreit nicht von der Unterrichtung. Die Anlage zur Verwaltungsvorschrift mit der Auflistung der freigestellten Ausbildungsberufe finde Sie unter “Weitere Informationen”

Wichtig für Neugründungen von Personen, die früher schon einmal bei einer Gaststättenunterrichtung teilgenommen haben:

In Zukunft gelten nur noch nach neuem Recht durchgeführte Gaststättenunterrichtungen, die zudem in Baden-Württemberg absolviert wurden. Für eine Übergangszeit gilt folgende Regelung: Im ersten Halbjahr 2026 erkennen die Gewerbeämter i.d.R. noch die Unterrichtungen an, die im zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden.

Erforderliche Sprachkenntnisse / Separate Unterrichtung mit Dolmetschern

Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung setzt ausreichende Sprachkenntnisse für die deutschsprachige Unterrichtung voraus. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, besteht die Möglichkeit an separaten Unterrichtungsterminen teilzunehmen, zu denen Sie einen Dolmetscher mitbringen müssen, der bestätigt, dass er vom Deutschen in Ihre Muttersprache übersetzt. Die „Dolmetscher-Unterrichtungen“ sind mit zwei zusätzlichen Stunden (6 Stunden insgesamt) so konzipiert, dass Zeit für Übersetzungsphasen vorgesehen ist. Diese separaten Termine finden in Kooperation mit der IHK Bodensee-Oberschwaben und Ostwürttemberg abwechselnd in Ulm, Weingarten und Heidenheim statt.

Ablauf von der Anmeldung bis zur Bescheinigung / Wichtige Informationen

  1. Sie melden sich über den Link in den Terminen unten online an.
    1. Bei der Anmeldung geben Sie bitte die Wohnadresse wie im Ausweisdokument an.
  2. Sie erhalten eine Email mit einem Bestätigungslink (Double opt in)
  3. Nach Ihrer Bestätigung des Links (Punkt 2) prüft die IHK Ihre Daten. Dies geschieht manuell und kann eine Woche dauern. Anschließend erhalten Sie eine weitere Email mit der Bestätigung, dass Sie nun offiziell angemeldet sind.
  4. Eine Woche vor dem Unterrichtungstermin erhalten Sie per Email die Einladung zur Unterrichtung und den Gebührenbescheid.
    1. Teilnehmer, deren Zahlungseingang am Tag vor der Unterrichtung bei der IHK eingegangen ist, erhalten direkt nach der Unterrichtung ihre Bescheinigung. Andernfalls wird die Bescheinigung nach dem Zahlungseingang per Post versendet.
    2. Anmeldungen, die in der Woche vor dem Unterrichtungstermin eingehen, erhalten den Gebührenbescheid bei der Unterrichtung und bekommen die Bescheinigung erst nach Zahlungseingang bei der IHK Ulm per Post zugesendet.
    3. Barzahlungen in der IHK sind nicht möglich. Als Zahlungseingang wird nur der tatsächlich festgestellte Eingang bei der IHK Ulm gewertet und keine Überweisungsbelege oder Screenshots.
  5. Am Unterrichtungstermin müssen Sie komplett von Beginn bis Ende teilnehmen.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein amtliches Ausweisdokument mit. Die Teilnahme ist nur bei pünktlichem Erscheinen möglich. Die Bescheinigung zur Gaststättenunterrichtung erhalten am Ende nur Teilnehmer, die vollständig an der Unterrichtung teilgenommen haben (bis Ende) und deren Gebühr bereits eingegangen ist.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig (100,00 Euro pro Person). Sie erhalten die Bescheinigung zur Gaststättenunterrichtung erst nach Zahlungseingang.

Termine (sobald die Anmeldung möglich ist, sind die Termine direkt verlinkt):

Unterrichtung in deutscher Sprache in Ulm (4 Stunden) Dolmetscher-Unterrichtung in Ulm, Weingarten, Heidenheim (6 Stunden)
Mittwoch, 21. Januar, 12:30 - 17 Uhr Ulm
19. Februar 2026, 10:30 – 17:00 Uhr - AUSGEBUCHT
Donnerstag, 26. Februar, 12:30 - 17 Uhr (Zusatzveranstaltung) - AUSGEBUCHT
Mittwoch, 25. März 2026, 12:30 - 17 Uhr - AUSGEBUCHT Heidenheim
14. April 2026
Dienstag, 12 Mai 2026, 12:30 - 17 Uhr - AUSGEBUCHT Weingarten:
09. Juni 2026, 10:30 – 17:00 Uhr
Dienstag, 9. Juni 2026, 12:30 - 17 Uhr - AUSGEBUCHT
Mittwoch, 22. Juli 2026, 12:30 - 17 Uhr Ulm:
19. August 2026, 10:30 – 17:00 Uhr
Mittwoch, 30. September 2026, 12:30 - 17 Uhr Heidenheim:
20. Oktober 2026
Mittwoch, 18. November 2026, 12:30 - 17 Uhr Weingarten:
08. Dezember 2026, 10:30 – 17:00 Uhr

Rechtsgrundlage: Landesgaststättengesetz für Baden-Württemberg
Weitere Informationen finden Sie auch auf der gemeinsamen Seite von DEHOGA BW und BWIHK: www.gaststaettenunterrichtung-bw.de