Gaststättenunterrichtung nach § 3 Landesgaststättengesetz Baden-Württemberg

Wer einen gastronomischen Betrieb eröffnen möchte, benötigt 2026 weiterhin den IHK-Nachweis der Gaststättenunterrichtung. Auch wenn mit dem neuen Landesgaststättengesetz (LGastG) Baden-Württemberg die bisherige Gaststättenerlaubnis durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wird, bleibt die Unterrichtung eine verbindliche Voraussetzung für alle Betreiber ohne einschlägige Fachausbildung. Die IHK Bodensee-Oberschwaben vermittelt Ihnen in wenigen Stunden alle wichtigen Grundlagen zu Hygiene, Lebensmittelrecht, Verbraucherschutz und rechtlichen Pflichten im Gastgewerbe. Nach der Teilnahme erhalten Sie Ihren IHK-Nachweis für den Start in die Gastronomie. Jetzt informieren und anmelden!

Neuerungen Unterrichtung Landesgaststättengesetz 2026

Seit dem 01. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz. Für die Eröffnung einer Gaststätte, Bar, eines Cafés oder Hotels ist keine Gaststättenerlaubnis mehr erforderlich. Statt eines umfangreichen Antrags genügt künftig eine Gewerbeanzeige bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung – unabhängig davon, ob ein Alkoholausschank vorgesehen ist oder nicht.
Mit dieser Anzeige werden alle Anforderungen des Gaststättenrechts und der Gewerbeordnung erfüllt – ein schriftliches Antragsverfahren und umfangreiche Unterlagen entfallen.
Um den Gastgewerbetreibenden den Umgang mit dem neuen Gesetz zu erleichtern, stellt das Wirtschaftsministerium ein Factsheet bereit, das einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben des neuen Gesetzes gibt.

Warum ist die Unterrichtung seit 2026 besonders wichtig?

Da das frühere Erlaubnisverfahren (Gaststättenkonzession) entfallen ist und durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wurde, stellt die Gaststättenunterrichtung künftig einen der wichtigsten Nachweise für Lebensmittelsicherheit, Hygiene und rechtliche Kenntnisse dar. Für Gründer ist sie damit ein wesentlicher Schritt, um einen gastronomischen Betrieb rechtssicher, professionell und gesetzeskonform zu starten.

Was ist Zweck der Unterrichtung?

Die Gaststättenunterrichtung vermittelt angehenden Gastronomen die wichtigsten Grundlagen für einen hygienisch, rechtlich und organisatorisch einwandfreien Gastronomiebetrieb. Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten Anforderungen des Lebensmittelrechts, die betriebliche Hygiene, sowie die maßgeblichen Bestimmungen des Jugend- und Verbraucherschutzes.
Teilnehmende erfahren, welche Pflichten beim Führen eines gastgewerblichen Betriebs gelten und wie diese im Alltag rechtssicher umgesetzt werden. Damit trägt die Unterrichtung maßgeblich dazu bei, Gäste zu schützen, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und einen professionellen Betriebsablauf sicherzustellen.

Wer muss an dem Unterrichtungsverfahren teilnehmen?

Die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung ist seit dem 01. Januar 2026 für alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe verpflichtend, unabhängig davon, ob Alkohol ausgeschenkt wird.
Teilnahmepflicht besteht für:
  • Personen ohne einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung, die einen gastronomischen Betrieb eröffnen oder im Rahmen der Gewerbeanzeige eine gastgewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten.
  • Stellvertretende Betriebsleitungen, sofern sie dauerhaft mit Leitungs- und Aufsichtsfunktionen betraut sind.

Wer ist von der Gaststättenunterrichtung befreit?

Personen, die eine einschlägige Berufsausbildung abgeschlossen haben, können von der Gaststättenunterrichtung befreit werden (Beispiele: Koch/Köchin, Restaurantfachfrau/-mann, Fleischermeister/in). Das gilt auch für bestimmte ausländische Abschlüsse mit lebensmittelhygienischen Schwerpunkten.
Eine Übersicht zu den Befreiungsmöglichkeiten von der Gaststättenunterrichtung finden Sie in der Anlage der Verwaltungsvorschrift zur Gaststättenunterrichtung.
Falls dies der Fall ist, sprechen Sie uns bitte an!
Bitte beachten Sie, dass eine langjährige Tätigkeit in der Gastronomie ohne Vorqualifizierung nicht von der Unterrichtung befreit.

Wo wird die Unterrichtung durchgeführt?

Die IHK Bodensee-Oberschwaben führt diese Unterrichtung für die Betriebe in den Landkreisen Bodenseekreis, Ravensburg und Sigmaringen durch. Veranstaltungsort ist die IHK Bodensee-Oberschwaben, Lindenstraße 2 in 88250 Weingarten.

Was ist der Inhalt der Unterrichtung?

Die Inhalte der Gaststättenunterrichtung wurden im Rahmen des Landesgaststättengesetzes 2026 angepasst und umfassen neben lebensmittelrechtlichen Vorschriften auch weitere relevante Themen für den Gaststättenbetrieb.
Folgende Themen sind unter anderem Inhalt der Unterrichtung:
  • Wesentliche Inhalte des Gaststättenrechts
  • Hygienerechtliche Anforderungen an Gaststättenbetriebe und vergleichbare Einrichtungen
  • Getränkeschankanlagenrecht
  • Kennzeichnung von Lebensmitteln, Zusatzstoffe, Allergene
  • Wettbewerbsrecht
  • Preisauszeichnungen
  • Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln tierischer Herkunft
In der neuen Verwaltungsvorschrift zur Gaststättenunterrichtung, die ebenfalls am 01. Januar 2026 in Kraft getreten ist, sind die kompletten Themeninhalte zu finden.

Dauer und Kosten der Unterrichtung

Die Unterrichtung dauert vier Stunden (12:30 Uhr bis 17:00 Uhr). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 Euro pro Person und ist im Voraus zu entrichten.

Erforderliche Sprachkenntnisse / Separate Unterrichtung mit Dolmetschern

Die Gaststättenunterrichtung erfolgt in deutscher Sprache und setzt ausreichende Sprachkenntnisse voraus. Sollten Sie nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dieser Unterrichtung folgen zu können, besteht die Möglichkeit an separaten Unterrichtungsterminen teilzunehmen. Zu diesen Terminen können Sie einen Dolmetscher beziehungsweise einen Übersetzer Ihres Vertrauens mitbringen. Diese Unterrichtungen werden von uns als „Dolmetscher-Termine“ bezeichnet. Die „Dolmetscher-Unterrichtungen“ sind mit zwei zusätzlichen Stunden (sechs Stunden insgesamt) so konzipiert, dass Zeit für Übersetzungsphasen vorgesehen ist. Diese separaten Termine finden in Zusammenarbeit mit den IHKs Ulm und Ostwürttemberg abwechselnd in Weingarten, Ulm und Heidenheim statt. Bitte melden Sie sich in der jeweiligen IHK zu den einzelnen Unterrichtungsterminen an!

Wichtige Informationen

Bitte bringen Sie zur Unterrichtung Ihren Personalausweis oder ein amtliches Ausweisdokument mit. Die Teilnahme ist nur bei pünktlichem Erscheinen möglich. Die Bescheinigung zur Gaststättenunterrichtung erhalten am Ende nur Teilnehmer, die im gesamten Unterrichtungszeitraum teilgenommen und die Gebühr bereits bezahlt haben.

Aktuelle Termine

Unterrichtungen der IHK Bodensee-Oberschwaben in deutscher Sprache 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr Dolmetscher-Unterrichtungen in Weingarten, Ulm und Heidenheim (sechs Stunden)
Dienstag, 17. März 2026
IHK Ostwürttemberg, Ort: Heidenheim
Dienstag, 28. April 2026
IHK Bodensee-Oberschwaben, Ort: Weingarten
Dienstag, 21. Juli 2026
IHK Ulm, Ort: Ulm
19. August 2026, 10:30 – 17:00 Uhr
Dienstag, 15. September 2026
IHK Ostwürttemberg, Ort: Heidenheim
Dienstag, 03. November 2026
IHK Bodensee-Oberschwaben, Ort: Weingarten
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zur Unterrichtung bei der IHK Bodensee-Oberschwaben nur bis 11 Tage vor der jeweiligen Unterrichtung möglich ist.
Weitere Informationen rund um das Thema Gaststättenunterrichtung finden Sie auf der gemeinsamen Plattform der baden-württembergischen IHKs und des DEHOGA Baden-Württemberg. Sie bündelt alle relevanten Informationen rund um die Unterrichtung und richtet sich an Unterrichtungsteilnehmer und Gründer im Gastgewerbe. Neben grundlegenden Inhalten bietet die Seite zahlreiche ergänzende Materialien, hilfreiche Downloads und praxisnahe Tipps.

Weitere wichtige Hinweise zur Gaststättenunterrichtung

Bereiche, die nicht unter das Landesgaststättengesetz fallen (vgl. § 1 Abs. 4 LGastG) sind:
  • der Betrieb von Kantinen und Betreuungseinrichtungen
  • die Bewirtung in Verkehrsmitteln
  • das Angebot von Getränken oder Speisen an Hausgäste eines Beherbergungsbetriebs
  • unentgeltliche Kostproben
Bitte beachten Sie, dass zukünftig nur noch nach neuem Recht durchgeführte Gaststättenunterrichtungen gelten, die in Baden-Württemberg absolviert wurden. D.h. es wird weder eine aus den Vorjahren einer baden-württembergischen IHK ausgestellte Teilnahmebescheinigung akzeptiert, noch können zukünftig aktuelle Bescheinigungen aus anderen Bundesländern von der Behörde akzeptiert werden.
Für eine Übergangszeit gilt folgende Regelung: Im ersten Halbjahr 2026 erkennen die Gewerbeämter in der Regel noch die Unterrichtungen an, die im zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden. Im Rahmen der Übergangsregelung gelten auch noch Bescheinigungen aus anderen Bundesländern.
Für Unterrichtungen, die vor dem zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden, ist dagegen eine erneute Teilnahme an der Unterrichtung in Baden-Württemberg nach neuem Recht erforderlich. Diese “alten” Bescheinigungen werden in der Regel nicht mehr anerkannt.