Erfüllung der Steuerpflichten sicherstellen

Tax Compliance

Unternehmen bewegen sich meist in einem komplexen und wettbewerbsintensiven Umfeld. Hinzu kommt noch, dass sich der Betriebsinhaber oder Geschäftsführer auch mit steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und strategischen Fragen auseinandersetzen muss. Die Gefahr, im Rahmen von z. B. Umsatzsteuererklärungen (Massengeschäft) Fehler zu machen ist relativ hoch. Schnell rückt man hier in den Fokus einer steuerstrafrechtlichen Ermittlung, wenn diese Erklärungen nicht vollständig sind oder nicht rechtzeitig eingereicht werden.
Tax Compliance bietet hier einen gewissen Schutz.
Sinn und Zweck einer Tax Compliance ist, die Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten sicherzustellen. Dass gesetzliche Vorschriften einzuhalten und vom Gesetzgeber auferlegte Pflichten zu erfüllen sind, ist an sich nichts Neues und sollte selbstverständlich für jeden Unternehmer sein.
Der Anknüpfungspunkt einer Tax Compliance geht jedoch über die schlichte Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinaus: Neben der verpflichtenden Abgabe von Steuererklärungen hat der Unternehmer durch entsprechende Kontrollen und Aufsichtsmaßnahmen sicherzustellen, dass alle ermittelten Zahlen richtig und vollständig sind. Idealerweise gewährleistet der Unternehmer durch ein internes Kontrollsystem (IKS), dass bei der Ermittlung der Zahlen grundsätzlich das Vieraugenprinzip angewandt wird.
Vorteile eines Tax Compliance:
Ein vorhandenes IKS kann insbesondere bei der Abgrenzung einer strafbefreienden Selbstanzeige von einer Berichtigungserklärung nach § 153 AO (BMF Schreiben vom 23.05.2016, Anwendungserlass in Tz 2.6) eine Rolle spielen. Kann der Unternehmer nachweisen, dass er die übertragenen Aufgaben zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten überwacht und Maßnahmen zur Fehlerprävention ergreift, spricht dies grundsätzlich gegen eine billigende Inkaufnahme einer Steuerverkürzung.
Mehr Informationen entnehmen Sie unserem Merkblatt Tax Compliance – Das steuerliche interne Kontrollsystem (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 302 KB) und der Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem (Steuer-IKS (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 927 KB)).
Stand: September 2020