Rechtstipp 12/2023

Was ändert sich im neuen Jahr 2024?

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Ansprechpartnerin: Hanna Schmid | Telefon: 0821 3162-221 | hanna.schmid@schwaben.ihk.de 

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn in Deutschland von 12 Euro (seit Oktober 2022) auf 12,41 Euro. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs. Die Minijobgrenze wird ab Januar 2024 bei 538 Euro monatlich liegen. Auch die Jahresverdienstgrenze steigt entsprechend auf 6.456 Euro. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten in Deutschland über 18 Jahre. Aber Achtung: Für einzelne Branchen gelten aufgrund anderer gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen höhere Mindestlöhne. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Digitale Meldung an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können ab dem 1. Januar 2024 elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mitgeteilt werden. Ab 2028 wird die digitale Meldung zur Pflicht.

Hinweisgeberschutzgesetz

Auch beim Hinweisgeberschutz wird der Geltungsbereich ausgeweitet. Bereits ab dem 17. Dezember 2023 gelten die Regelungen auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Bislang galt für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden eine „Schonfrist“. Nun sind auch sie dazu verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten, damit Missstände im Unternehmen vertraulich gemeldet werden können. Was das im Detail bedeutet, finden Sie hier. 
Simion Hersonski | Telefon: 0821 3162-181 | simion.hersonski@schwaben.ihk.de 

Insolvenz

Die Sonderregelungen im deutschen Insolvenzrecht laufen aus. Ab dem 1. Januar 2024 gelten wieder die üblichen Vorgaben zu Insolvenzantragspflicht und Fortführungsprognose. 2020 waren aufgrund der Corona-Krise einige insolvenzrechtlichen Regelungen gelockert wurden. Umfassende Infos zum Thema Insolvenz finden Sie hier. 

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

Mehr als 100 Jahre sind die gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch alt, die das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) regeln. Das Geschäftsleben hat sich seitdem komplett verändert – und nun zieht auch das Recht nach. Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts bringt neue Chancen für Unternehmen mit sich, erfordert aber auch einige Anpassungen.
Was ändert sich konkret? Die neue Regelung trennt zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht-rechtsfähigen GbR.
Die GbR kann zukünftig in ein Register eingetragen werden, das neu entstehende Gesellschaftsregister. Eine dort eingetragene GbR trägt dann den Rechtsformzusatz "eGbR". Die Regelungen gelten ab 1. Januar 2024 – ohne Übergangsfrist und nicht nur für Neugründungen, sondern auch für bestehende Gesellschaften. Ausführliche Erläuterungen sowie ein Video mit den wichtigsten Informationen finden Sie hier. 

Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wie nachhaltig wirtschaften Unternehmen? Mit einer neuen Richtlinie verschärft der Gesetzgeber einzelne Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und erweitert den Kreis der betroffenen Unternehmen. Betriebe, die bereits in der Vergangenheit einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen mussten, müssen ab dem 1. Januar 2024 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beachten und einen Nachhaltigkeitsbericht nach dem einheitlichen Rahmenwerk der European Reporting Sustainabaility Standards (ESRS) aufstellen. Der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD ist Bestandteil des Geschäfts- bzw. Lageberichts und unterliegt zwingend einer externen Prüfung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis:
Diese Ausführungen können nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt wurden, geben sie die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung nur auszugsweise wieder und können eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Es kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. 
 
Stand: Dezember 2023
Frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr!